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Vorlage - VO/3971/10  

 
 
Betreff: Neues Kommunales Rechnungswesen - Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
03.03.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zurückgestellt   
31.03.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen     
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Haushaltsrecht ist durch eine Gesetzesänderung (Niedersächsische Gemeindeordnung; Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung) zum 01.01.2006 wesentlich verändert worden. Den Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) hat die Hansestadt Lüneburg zum 01.01.2008 erfolgreich vollzogen. Mittlerweile wurde der vierte doppische Haushalt verabschiedet. Der Jahresabschluss (mit Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung) ist ebenfalls umgestellt worden.

 

Zeitlich nachgelagert erfolgt die Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses für den kommunalen Konzernverbund. Die Hansestadt Lüneburg erfüllt ihre kommunalen Aufgaben eigenständig oder mittels Aufgabenübertragung in ihren Eigengesellschaften. Die Gesamtleistung und der Gesamterfolg des so genannten Konzerns sind entsprechend abzubilden.

 

Die niedersächsischen Kommunen sind verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2012 erstmals in 2013 einen konsolidierten Gesamtabschluss für den kommunalen Konzernverbund vorzulegen.

 

Zur Bewältigung der Aufgabe soll eine Projektgruppe bei der Hansestadt Lüneburg unter der Projektleitung des Dezernats II Frau Stadtkämmerin Lukoschek eingerichtet werden, in die Entscheidungsvorschläge eingebracht werden. Sie setzt sich aus Mitarbeitern des Beteiligungsmanagements, der Kämmerei und Stadtkasse sowie Mitarbeitern der Beteiligungen und Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes zusammen (s. Anlage 1).

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss (kommunaler Gesamtabschluss, Konzernabschluss) ist gem. § 128 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (s. Anlage 2) nach den Regeln des Jahresabschlusses aufzustellen und durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern. Der Konzernabschluss ist deshalb zusätzlich zum doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.

 

Die Hansestadt Lüneburg hat in der Vergangenheit viele Aufgaben u.a. in den Eigenbetrieb und die Eigengesellschaften ausgegliedert. Durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben aus der Kernverwaltung haben öffentliche Beteiligungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ziel des konsolidierten Gesamtabschlusses ist die bilanzielle Darstellung der Gemeinde zusammen mit ihren ausgegliederten Aufgabenbereichen. Zu den einzubeziehenden Einrichtungen und Betrieben in Lüneburg zählt der Eigenbetrieb und die Eigengesellschaften, auf die die Hansestadt Lüneburg einen beherrschenden Einfluss hat
(§ 128 Abs. 4 NKomVG, s. Anlage 2). Der beherrschende Einfluss kann z.B. vorliegen, wenn die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafterin Hansestadt Lüneburg zustehen. Dieses Merkmal ist für jede Eigengesellschaft zu prüfen, wobei die gesetzlich zugelassenen Ausnahmen zu beachten sind.

 

Durch die Betrachtung der Hansestadt Lüneburg als „einheitliches Unternehmen“ (wirtschaftliche Einheit), vergleichbar mit einem Konzern, soll eine Gesamtübersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Kommune abgebildet werden. Der konsolidierte Gesamtabschluss dient somit der Informationsfunktion für den Rat, die Verwaltung, die Bürger und die Öffentlichkeit.

 

Bestandteile des konsolidierten Gesamtabschlusses

 

Konsolidierte Ergebnisrechnung

Konsolidierte Finanzrechnung

Konsolidierte Bilanz

Konsolidierter Anhang

 

 

 

 

 

Anlagen zum konsolidierten Anhang

 

Anlagenübersicht

Schuldenübersicht

Forderungsübersicht

Übersicht über ins Folgejahr zu übertragene Haushaltsermächtigungen

Konsolidierungsbericht

 

 

 

 



 

 

 

Die Hansestadt Lüneburg plant einen ersten Pilot-Gesamtabschluss für den Stichtag 31.12.2010 zu erstellen. Angestrebt wird ein durch den Rat festzustellender Gesamtabschluss für den Stichtag 31.12.2011.

 

Zwischenstandsberichte werden regelmäßig im Verwaltungsausschuss erfolgen. Weiterhin wird der Pilot-Gesamtabschluss dem Rat vorgestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:               35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                  15.500,00 EUR (Softwarelizenzen)

c)  an Folgekosten:                                   4.000,00 (Wartung Modul)

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage 1 – Projektgruppe

Anlagen:

 

Anlage 1 – Projektgruppe

Anlage 2 - § 100 NGO

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Projektgruppe (40 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - § 100 NGO (17 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Erstellung des Pilot-Gesamtabschlusses per 31.12.2010 umzusetzen.