Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Das Haushaltsrecht ist durch eine Gesetzesänderung (Niedersächsische Gemeindeordnung; Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung) zum 01.01.2006 wesentlich verändert worden. Den Umstieg von der Kameralistik auf die Doppik nach dem Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) hat die Hansestadt Lüneburg zum 01.01.2008 erfolgreich vollzogen. Mittlerweile wurde der vierte „doppische“ Haushalt verabschiedet. Der Jahresabschluss (mit Schlussbilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung) ist ebenfalls umgestellt worden.
Zeitlich nachgelagert erfolgt die Erstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses für den kommunalen Konzernverbund. Die Hansestadt Lüneburg erfüllt ihre kommunalen Aufgaben eigenständig oder mittels Aufgabenübertragung in ihren Eigengesellschaften. Die Gesamtleistung und der Gesamterfolg des so genannten Konzerns sind entsprechend abzubilden.
Die niedersächsischen Kommunen sind verpflichtet, für das Haushaltsjahr 2012 erstmals in 2013 einen konsolidierten Gesamtabschluss für den kommunalen Konzernverbund vorzulegen.
Zur Bewältigung der Aufgabe soll eine Projektgruppe bei der Hansestadt Lüneburg unter der Projektleitung des Dezernats II Frau Stadtkämmerin Lukoschek eingerichtet werden, in die Entscheidungsvorschläge eingebracht werden. Sie setzt sich aus Mitarbeitern des Beteiligungsmanagements, der Kämmerei und Stadtkasse sowie Mitarbeitern der Beteiligungen und Mitarbeitern des Rechnungsprüfungsamtes zusammen (s. Anlage 1).
Der konsolidierte Gesamtabschluss (kommunaler Gesamtabschluss, Konzernabschluss) ist gem. § 128 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (s. Anlage 2) nach den Regeln des Jahresabschlusses aufzustellen und durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern. Der Konzernabschluss ist deshalb zusätzlich zum „doppischen“ Jahresabschluss der Kernverwaltung zu erstellen.
Die Hansestadt Lüneburg hat in der Vergangenheit viele Aufgaben u.a. in den Eigenbetrieb und die Eigengesellschaften ausgegliedert. Durch die Ausgliederung von Verwaltungsaufgaben aus der Kernverwaltung haben öffentliche Beteiligungen zunehmend an Bedeutung gewonnen. Ziel des konsolidierten Gesamtabschlusses ist die bilanzielle Darstellung der Gemeinde zusammen mit ihren ausgegliederten Aufgabenbereichen. Zu den einzubeziehenden Einrichtungen und Betrieben in Lüneburg zählt der Eigenbetrieb und die Eigengesellschaften, auf die die Hansestadt Lüneburg einen beherrschenden Einfluss hat
Durch die Betrachtung der Hansestadt Lüneburg als „einheitliches Unternehmen“ (wirtschaftliche Einheit), vergleichbar mit einem Konzern, soll eine Gesamtübersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation der Kommune abgebildet werden. Der konsolidierte Gesamtabschluss dient somit der Informationsfunktion für den Rat, die Verwaltung, die Bürger und die Öffentlichkeit.
Bestandteile des konsolidierten Gesamtabschlusses
Konsolidierte Ergebnisrechnung Konsolidierte Finanzrechnung Konsolidierte Bilanz Konsolidierter Anhang
Anlagen zum konsolidierten Anhang
Anlagenübersicht Schuldenübersicht Forderungsübersicht Übersicht über ins Folgejahr zu übertragene Haushaltsermächtigungen Konsolidierungsbericht
Die Hansestadt Lüneburg plant einen ersten Pilot-Gesamtabschluss für den Stichtag 31.12.2010 zu erstellen. Angestrebt wird ein durch den Rat festzustellender Gesamtabschluss für den Stichtag 31.12.2011.
Zwischenstandsberichte werden regelmäßig im Verwaltungsausschuss erfolgen. Weiterhin wird der Pilot-Gesamtabschluss dem Rat vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 15.500,00 EUR (Softwarelizenzen) c) an Folgekosten: 4.000,00 (Wartung Modul) d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Anlage 1 – Projektgruppe Anlage 2 - § 100 NGO
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Erstellung des Pilot-Gesamtabschlusses per 31.12.2010 umzusetzen. |
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