Die
anliegende Satzung der Stadt Lüneburg über eine Veränderungssperre für den
Geltungsbereichdes zufkünftigen Bebauungsplans Nr. 55 „Hude“ – 4. Änderung
einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 16 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die zeichnerische Darstellung des
Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.
20.08.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
27.09.2007 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig die Satzung der Stadt Lüneburg
über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des zukünftigen
Bebauungsplans Nr. 55 „Hude“ – 4. Änderung einschließlich örtlicher
Bauvorschrift über die Gestaltung. Die zeichnerische Darstellung des
Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist Bestandteil der Satzung.