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Vorlage - VO/2505/07  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 55 "Hude", 4. Änderung;
Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 55 "Hude", 2. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.08.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Um eine zentrumsnahe Nutzungsmischung aus Wohn-, Gewerbe- und Bürogebäuden sowie sozialen Einrichtungen zu entwickeln, ist in der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Hude“ als Art der baulichen Nutzung die Festsetzung von „Mischgebiet“ vorgesehen Mit der Änderung soll ermöglicht werden, von den Steuerungsmöglichkeiten der aktuellen Baunutzungsverordnung im Bezug auf großflächigen Einzelhandel Gebrauch machen zu können.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden und das bisherige „Sondergebiet“  und die Gemeinbedarfsfläche „Verwaltungsgebäude“ als „Gemischte Baufläche“ dargestellt werden.

Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert.

 

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

 

Als erster Verfahrensschritt zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Hude“ ist zunächst der Aufstellungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Hude“ vom 29.08.1996 wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB  mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                           150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Verfahrensübersicht 55-4 (18 KB) PDF-Dokument (6 KB)    
Anlage 1 2 Geltber BP 55 4_Ä (96 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55  „Hude“ wird gem. § 2 Abs. 1 i V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.  Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von „Mischgebiet“ .

2.      Im Rahmen des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Hude“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

3.      Der Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hude“ gem. § 1 Abs. 8 BauGB wird aufgehoben.