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Sachverhalt: Um eine zentrumsnahe Nutzungsmischung aus Wohn-, Gewerbe-
und Bürogebäuden sowie sozialen Einrichtungen zu entwickeln, ist in der 4.
Änderung des Bebauungsplanes „Hude“ als Art der baulichen Nutzung die
Festsetzung von „Mischgebiet“ vorgesehen Mit der Änderung soll ermöglicht
werden, von den Steuerungsmöglichkeiten der aktuellen Baunutzungsverordnung im
Bezug auf großflächigen Einzelhandel Gebrauch machen zu können. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der
wirksame Flächennutzungsplan geändert werden und das bisherige
„Sondergebiet“ und die
Gemeinbedarfsfläche „Verwaltungsgebäude“ als „Gemischte Baufläche“ dargestellt
werden. Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der
Sitzung erläutert. Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der
Planung erfolgen. Als erster Verfahrensschritt zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 55 „Hude“ ist zunächst der Aufstellungsbeschluss im Sinne
von § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über
die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von
§ 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB (Scoping) aufgefordert. Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und
eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans
„Hude“ vom 29.08.1996 wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55
„Hude“ wird gem. § 2 Abs. 1 i V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch
beschrieben. Ziel der Planung ist
insbesondere die Festsetzung von „Mischgebiet“ . 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Hude“ ist
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch
Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. 3.
Der
Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hude“ gem. § 1
Abs. 8 BauGB wird aufgehoben. |
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