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Sachverhalt: Die Stadt Lüneburg sieht für den in der Anlage zeichnerisch näher beschriebenen Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Landwehr“ die Ausweisung von „Gewerbegebiet“, zugehörigen Ausgleichsflächen sowie einer Entlastungsstraße zur nördlichen Anbindung des Gewerbegebietes Goseburg vor. Als planungsrechtliche Voraussetzung für künftige Nutzungen
ist daher zunächst im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung der
Flächennutzungsplan der Stadt in einem 60. Änderungsverfahren für den
Teilbereich „Gewerbegebiet Landwehr“ entsprechend zu ändern. Die
Planungen sollen durch den parallel aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 134
„Gewerbegebiet Landwehr“ konkretisiert werden. Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der
Sitzung erläutert . Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der
Planung erfolgen. Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 134 „Gewerbegebiet Landwehr“ ist zunächst der
Aufstellungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen.
Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB (Scoping) aufgefordert. Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und
eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) den Bebauungsplan Nr. 134
„Gewerbegebiet Landwehr“ aufzustellen. Der Geltungsbereich
ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.
Ziel der Planung ist insbesondere die Ausweisung von
„Gewerbegebiet“, zugehörigen Ausgleichsflächen sowie einer
Entlastungsstraße zur nördlichen Anbindung des Gewerbegebietes Goseburg. 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Gewerbegebiet
Landwehr“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von §
3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch
Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung
erfolgen. |
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