Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Die Stadt Lüneburg beabsichtigt, das Gelände der ehemaligen
Standortverwaltung einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zuzuführen. Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist gegenwärtig als
allgemeine Art der baulichen Nutzung noch „Sondergebiet“ dargestellt. Parallel
zur Aufstellung des Bebauungsplanes soll der wirksame Flächennutzungsplan
geändert werden und das bisherige „Sondergebiet“ als „Gemischte Baufläche“ dargestellt werden. Im Bebauungsplan Nr. 135 „Am Meisterweg“ ist als besondere
Art der baulichen Nutzung die Festsetzung von „Mischgebiet“ vorgesehen, um die
Realisierung von Wohn-, Gewerbe- und Bürogebäuden sowie sozialen Einrichtungen
und von Grünflächen zu ermöglichen. Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der
Sitzung erläutert. Der gesamte Planbereich wird im Norden von Bahnanlagen, im
Osten vom Meisterweg, im Süden von der Rabensteinstraße und im Westen von
gewerblich genutzten Flächen „Am Bleckeder Bahnhof“ begrenzt. Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der
Planung erfolgen. Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“ ist zunächst der Aufstellungsbeschluss
im Sinne von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die
Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3
Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
aufgefordert. Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und
eine Verfahrensübersicht sind in der Anlage beigefügt und Bestandteile der
Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) den Bebauungsplan Nr. 135
„Am Meisterweg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage
zeichnerisch beschrieben. Ziel der
Planung ist insbesondere die Festsetzung von „Mischgebiet“ und „Grünflächen“. 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Am Meisterweg“
ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung
und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |