Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg
ist als allgemeine Art der baulichen Nutzung im nordöstlichen Teil des
Änderungsbereiches bereits „gewerbliche
Baufläche“ dargestellt und der verbleibende Teil des Änderungsbereiches
ist als Gemeinbedarfsfläche
„Verwaltungsgebäude“ dargestellt. Vorgesehen ist nunmehr die Ausweisung von
gemischter Baufläche, um eine zentrumsnahe Nutzungsmischung aus Wohn-,
Geschäfts- und Bürogebäuden sowie nicht wesentlich störender gewerblicher
Nutzung zu entwickeln. Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der
Sitzung erläutert. Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der
Planung erfolgen. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den
vorhandenen Bereich die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 vorzunehmen. Als erster Verfahrensschritt zur 61. Änderung des
Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Hude“ ist zunächst der
Aufstellungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen.
Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist
die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB (Scoping) aufgefordert. Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und
eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich
gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
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