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Auszug - Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 55 "Hude" - 4. Änderung einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.08.2007    
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2506/07 Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 55 "Hude" - 4. Änderung einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:60 50 20 55-4
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:06 - Bauverwaltungsmanagement
Bearbeiter/-in: Niesmann, Stephan  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 6, 7 und 8 werden gemeinsam beraten.

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass, wie bereits mehrfach im Ausschuss dargelegt, vorgesehen sei, die Wohnbebauung vom Gebäude des Finanzamtes gesehen, möglichst weit nach Norden an die Straße „Am Alten Eisenwerk“ heranzuführen. Erreicht werden könnte damit auch eine Minimierung der derzeitig ungeordnet platzierten Geschäfte. Nebeneffekt wäre eine verbesserte Qualität und eine Reduzierung der Verkehre.

Dies wird ein langer Weg sein und nur ermöglicht, wenn Bauanträge gestellt werden, die der jetzigen Nutzung widersprechen. Das alles muss mit den Eigentümern diskutiert werden. Eine Lösung wird in einem Zeitraum von 2 – 4 Jahren angestrebt. Ausgelegt werden soll das Gebiet als Mischgebiet, in dem auch zukünftig nichtstörende Dienstleister möglich sein werden.

Es nicht vorgesehen, Bestehendes zu verdrängen, sondern vielmehr die Flächen so zu entwickeln, dass ein Übergang von der jetzigen Nutzung hin zu einer Wohnnutzung ermöglichst wird.

Das dies möglich sein könnte, zeigen Ergebnisse von Gesprächen, die mit Investoren geführt wurden. Durch eine Verbesserung der Nutzung wird es für die Eigentümer auch möglich sein, zu einer Wertschöpfung ihrer Grundstücke zu gelangen. Auch ein solches Verfahren wird jedoch einen Zeitraum von zumindest 2 Jahren in Anspruch nehmen.

Um den ersten Schritt machen zu können, wird heute um die Fassung der entsprechenden Beschlüsse gebeten.

 

Ratsherr Meihsies erklärt, dass seine Fraktion die Planung als solche unterstützt. Er erinnert an die in den 90er Jahren geführte Debatte über mögliche Altlasten auf dem angesprochenen Gelände. Ihn interessiert, ob die Möglichkeit gesehen wird, für die Beseitigung von Altlasten ggf. eine EU-Förderung einwerben zu können. Die Reaktivierung alter Gewerbeflächen ist von allen gewollt, ebenso die Umsetzung flächensparender Konzepte.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt, dass eine EU-Förderung nicht möglich sein wird. Das Gelände ist aber bereits auf Altlasten untersucht. Weitergehende Untersuchungen werden nicht förderfähig sein. Bei der Baugrunduntersuchung des im Bau befindlichen Gebäudes der Firma Profi-Musik wurden im Baugrund keine Altlasten gefunden.

Die durch Untersuchungen und erstelltem Bodengutachten gefundenen Altlasten wurden seinerzeit bereits beseitigt.

Soweit es zu einer Bebauung kommt, wird im Vorfeld erforderlichenfalls ergänzend ein Bodengutachten für den Bereich des Baugrundes einzuholen sein.

 

Ratsfrau Lotze geht ein auf den Parkplatz des Finanzamtes. Sie interessiert, wie sich eine zukünftige Nutzung darstellen könnte und wie man mit der relativ hohen Böschung umgeht.

Anzumerken ist, dass man an den jetzt dort bereits schon entstehenden Wohngebäuden erkennen kann, dass sich dieser Bereich für Wohnen attraktiv entwickeln lässt. Eine Entwicklung des Gebietes in Richtung Wohnbebauung wäre insofern sehr zu begrüßen.

 

Oberbürgermeister Mädge zeigt auf, in welchem Bereich sich die Böschung lang zieht. Wenn dieser Bereich für eine Bebauung herangezogen wird, bedarf es sicherlich im Vorfeld einer bodengutachterlichen Untersuchung. Voraussetzung ist neben der Schaffung der planungsrechtlichen Vorgaben, dass die Eigentümer verkaufswillig sind und sich ein Investor findet, der eine solche Planung umsetzt.

Der jetzige Finanzamtsparkplatz wurde veräußert. Leider wird das Finanzamt einen neuen an anderer Stelle wieder anlegen. Eine Option für eine zukünftig evtl. andere Nutzung wird damit jedoch nicht verbaut.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.