Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im
derzeit geltenden Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg ist für den in der
Anlage beschriebenen Geltungsbereich als allgemeine Art der baulichen Nutzung
„Gewerbliche Baufläche“ dargestellt. Vorgesehen ist hier eine
Lageanpassung bereits dargestellter gewerblicher Bauflächen und der örtlichen
Hauptverkehrsstraße. Einzelheiten
zur Planung (Vorplanung) werden in der Sitzung erläutert. Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen. Parallel
zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den vorhandenen Bereich die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Gewerbegebiet Landwehr“
vorgesehen. Als
ersten Verfahrensschritt zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Gewerbegebiet Landwehr“ ist zunächst der Aufstellungs-
bzw. Änderungsbeschluss im Sinne von § 2 Abs. 1 und 4 und § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen
werden. Zeitnah mit der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert. Zeichnerische
Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind
Bestandteile der Sitzungsvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag: 1.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und § 8
Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich
„Gewerbegebiet Landwehr“ in einem 60. Änderungsverfahren zu
ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Lageanpassung bereits
dargestellter gewerblicher Bauflächen und der örtlichen Hauptverkehrsstraße. 2.
Im
Rahmen des Verfahrens zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Gewerbegebiet Landwehr“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen. |
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