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Auszug - Festsetzung einer Ortsdurchfahrt im Zuge der K 53 Abschluss einer Vereinbarung Landkreis Lüneburg / Stadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 20.08.2007    
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2510/07 Festsetzung einer Ortsdurchfahrt im Zuge der K 53
Abschluss einer Vereinbarung Landkreis Lüneburg / Stadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Burghardt, Sandra
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert an die bereits in den Vorjahren geführten Diskussionen, dass die Stadt vom Kreis den Teilbereich der Erbstorfer Landstraße übernimmt, der als Kreisstraße ausgewiesen ist. Der Landkreis bemüht sich seit 20 Jahren die Kreisstraße im Bereich des Stadtgebietes auf den Status einer Gemeindeverbindungsstraße herabzustufen. Die Diskussion ist vor ca. 2 Jahren aufgrund eines tödlichen Verkehrsunfalls neu entfacht. Die Forderung richtet sich daraufhin insbesondere auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Die in der Beschlussvorlage im Sachverhalt dargelegten Maßnahmen, die für eine Verbesserung der verkehrlichen Situation für erforderlich gehalten werden, werden erläutert. Sie stellen die Wünsche aber auch Forderungen der Fraktionen aber auch der Bürgerschaft dar. Neben der baulichen Unterhaltung der Straße selbst wäre der für erforderlich gehaltene Bau von Verkehrssignalanlagen und die Verbesserung einer Querungshilfe sowie der Rückbau eines für entbehrlich gehaltenen Parkplatzes an und für sich Aufgabe des Landkreises, der derzeit auch Träger der Straßenbaulast ist.

Eine Übernahme des Straßenzuges seitens der Stadt kann nicht zum Nulltarif erfolgen. Für den anstehenden Unterhaltungsaufwand für die nächsten 10 Jahre ist ein Betrag von 300.000 € für die dargelegten Verkehrssicherheitsmaßnahmen ein weiterer Betrag von 120.000 € in Ansatz zu bringen. Der Gesamtablösebetrag in Höhe von 420.000 € ist verwaltungsseitig zwischen Stadt und Kreis abgestimmt. Eine Auswirkung der Übernahme der Straßenflächen wird sein, dass vorgesehen ist, den stadtauswärts gelegenen Parkplatz aufzuheben und zurückzubauen. Da solche Parkflächen oftmals zweckentfremdet für die Abstellung von Lkw und als Müllabladeplatz missbraucht werden, soll auch dieser Platz wie bereits viele andere Parkplätze entlang von Kreisstraßen beseitigt werden. Für die anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen des Parkplatzes ist der Landkreis nicht bereit, einen Ablösebetrag zu zahlen. Auf die im Sachverhalt der Beschlussvorlage dargelegten weiteren Auswirkungen aus der Übernahme, wie die Möglichkeit, gesonderte Zufahrten zu beantragen oder die Heranziehungsmöglichkeiten zur Straßenausbaubeitragssatzung, wird ergänzend eingegangen.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser ergänzt, dass dieser Parkplatz auch aus Sicht des Landkreises entbehrlich ist.

Wenn die zu treffende Vereinbarung mit dem Landkreis zustande kommt ist vorgesehen, im Jahre 2008 im Bereich der Kreuzung „Hölderlinstraße/Kreisstraße 53/Anschlussstelle Ostumgehung“ eine Vollbeampelung vorzunehmen.

Für den Bushaltestellenausbau mit der Verbesserung der Querungshilfe soll ein GVFG-Antrag gestellt werden. Für die Restkosten ist eine Aufteilung auf Stadt und Landkreis vorgesehen, weil die Bushaltestellen überwiegend von SchülernInnen der Kreisschulen genutzt werden. Die Lichtsignalanlage im Bereich der Einmündung „Am Ebensberg/Erbstorfer Landstraße“ soll zu einem späteren Zeitpunkt gebaut werden. Die vorhandenen Fussgängerampeln werden weitestgehend so übernommen, wie sie sind.

Die vorgesehene Beampelung werden zwar zu einer Geschwindigkeitsreduzierung beitragen, die Verkehre werden jedoch nicht weniger werden. Nur der Status der Straße wird sich ändern. Die Straße wird auch zukünftig eine Hauptverkehrsstraße sein. Wenn der inhaltlich vorgetragene Vertragsentwurf die Zustimmung der politischen Gremien der Stadt und des Landkreises findet, kann die Stadt zu Beginn des Jahres 2008 die Straße in ihre Zuständigkeit übernehmen.

 

Beigeordneter Dörbaum – Ortsvorsteher Ebensberg – weist auf die erhebliche Verkehrszunahme in den letzten Jahren auf der Erbstorfer Landstraße hin. Durch die versetzte Anbindung der Hölderlinstraße besteht in diesem Kreuzungsbereich ein hohes Verkehrsrisiko. Aufgrund des tödlichen Verkehrsunfalls war hier bereits in den letzten Jahren der Bau eines Kreisverkehrs in der Überlegung. Die Beampelung dieses Einmündungsbereiches hat deshalb oberste Priorität. Damit dies zügig umgesetzt werden kann, ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Stadt den Straßenzug in ihren Zuständigkeitsbereich übernimmt. Auch ist festzustellen, dass die vorhandene Querungshilfe sich nicht mehr in einem Zustand befindet, der den heutigen Anforderungen gerecht wird. Im Einmündungsbereich “Am Ebensberg/Erbstorfer Landstraße“ stellt sich die Situation heute so dar, dass man zu Rush-hour-Zeiten nur sehr schwer auf die Erbstorfer Landstraße kommt.

 

Beigeordneter Körner stimmt der Übernahme der Straße zu. Auch die Prioritäten für die Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen hält er für richtig. Zum Rückbau des Parkplatzes merkt er an, dass manche Anwohner durchaus an einem Erhalt des Parkplatzes interessiert seien. Für ihn stellt sich die Frage, was der Rückbau des Parkplatzes tatsächlich bezwecken würde.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser führt aus, dass sich die Beschwerden der Anwohner neben der Problematik Müllablagerung auch dagegen richten, dass von den nächtens dort stehenden Lkw oftmals Geräusche laufender Standheizungen als störend empfunden werden.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass ein Rückbau nicht zwingend sofort erforderlich wäre. Denkbar wäre auch, den Parkplatz zunächst abzusperren und sich die sich dann entwickelnde Situation zu beobachten. Er schlägt deshalb vor, den Parkplatz nach Übernahme durch die Stadt zunächst für ein halbes Jahr zu sperren und die Entwicklung zu beobachte. Sollte sich die Entbehrlichkeit des Parkplatzes bestätigen, kann ein Rückbau auch noch anschließend vorgenommen werden.

 

Ratsherr Kroll geht ein auf die zukünftig nach Prüfung des Einzelfalles zulässige Schaffung einer Zu- und Abfahrt zu den Wohnhäusern auf der stadtauswärts links gelegenen Seite. Ihn interessiert hierzu die verkehrlich Regelung.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles bei einer Genehmigung davon auszugehen sei, dass in der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung geregelt wird, dass nur recht rein/rechts raus-Verkehre zulässig sein werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die Ausschussmitglieder den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zustimmen. Der Rückbau des Parkplatzes sollte jedoch zunächst ein halbes Jahr zurückgestellt werden Eine Entscheidung über einen Rückbau sollte erst aufgrund der Erfahrungswerte aus einer vorab vorzunehmenden halbjährigen Sperrung erfolgen.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit der Ergänzung, dass der Rückbau des Parkplatzes zunächst ein halbes Jahr zurückgestellt werden soll. Der Parkplatz soll zunächst abgesperrt werden. Aufgrund der sich daraus ergebenden Erfahrung soll im Anschluss darüber befunden werden, ob der Parkplatz tatsächlich entbehrlich sei und zurückgebaut werden kann.