Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister
Mädge erinnert an
die bereits in den Vorjahren geführten Diskussionen, dass die Stadt vom Kreis
den Teilbereich der Erbstorfer Landstraße übernimmt, der als Kreisstraße
ausgewiesen ist. Der Landkreis bemüht sich seit 20 Jahren die Kreisstraße im
Bereich des Stadtgebietes auf den Status einer Gemeindeverbindungsstraße
herabzustufen. Die Diskussion ist vor ca. 2 Jahren aufgrund eines tödlichen Verkehrsunfalls
neu entfacht. Die Forderung richtet sich daraufhin insbesondere auf die
Verbesserung der Verkehrssicherheit. Die
in der Beschlussvorlage im Sachverhalt dargelegten Maßnahmen, die für eine
Verbesserung der verkehrlichen Situation für erforderlich gehalten werden,
werden erläutert. Sie stellen die Wünsche aber auch Forderungen der Fraktionen
aber auch der Bürgerschaft dar. Neben der baulichen Unterhaltung der Straße
selbst wäre der für erforderlich gehaltene Bau von Verkehrssignalanlagen und die
Verbesserung einer Querungshilfe sowie der Rückbau eines für entbehrlich
gehaltenen Parkplatzes an und für sich Aufgabe des Landkreises, der derzeit
auch Träger der Straßenbaulast ist. Eine
Übernahme des Straßenzuges seitens der Stadt kann nicht zum Nulltarif erfolgen.
Für den anstehenden Unterhaltungsaufwand für die nächsten 10 Jahre ist ein
Betrag von 300.000 € für die dargelegten Verkehrssicherheitsmaßnahmen ein
weiterer Betrag von 120.000 € in Ansatz zu bringen. Der
Gesamtablösebetrag in Höhe von 420.000 € ist verwaltungsseitig zwischen
Stadt und Kreis abgestimmt. Eine Auswirkung der Übernahme der Straßenflächen
wird sein, dass vorgesehen ist, den stadtauswärts gelegenen Parkplatz
aufzuheben und zurückzubauen. Da solche Parkflächen oftmals zweckentfremdet für
die Abstellung von Lkw und als Müllabladeplatz missbraucht werden, soll auch
dieser Platz wie bereits viele andere Parkplätze entlang von Kreisstraßen
beseitigt werden. Für die anstehenden Instandsetzungsmaßnahmen des Parkplatzes
ist der Landkreis nicht bereit, einen Ablösebetrag zu zahlen. Auf die im
Sachverhalt der Beschlussvorlage dargelegten weiteren Auswirkungen aus der
Übernahme, wie die Möglichkeit, gesonderte Zufahrten zu beantragen oder die
Heranziehungsmöglichkeiten zur Straßenausbaubeitragssatzung, wird ergänzend
eingegangen. Fachbereichsleiter
Wittmoser ergänzt,
dass dieser Parkplatz auch aus Sicht des Landkreises entbehrlich ist. Wenn
die zu treffende Vereinbarung mit dem Landkreis zustande kommt ist vorgesehen,
im Jahre 2008 im Bereich der Kreuzung „Hölderlinstraße/Kreisstraße
53/Anschlussstelle Ostumgehung“ eine Vollbeampelung vorzunehmen. Für
den Bushaltestellenausbau mit der Verbesserung der Querungshilfe soll ein
GVFG-Antrag gestellt werden. Für die Restkosten ist eine Aufteilung auf Stadt
und Landkreis vorgesehen, weil die Bushaltestellen überwiegend von
SchülernInnen der Kreisschulen genutzt werden. Die Lichtsignalanlage im Bereich
der Einmündung „Am Ebensberg/Erbstorfer Landstraße“ soll zu einem
späteren Zeitpunkt gebaut werden. Die vorhandenen Fussgängerampeln werden
weitestgehend so übernommen, wie sie sind. Die
vorgesehene Beampelung werden zwar zu einer Geschwindigkeitsreduzierung
beitragen, die Verkehre werden jedoch nicht weniger werden. Nur der Status der
Straße wird sich ändern. Die Straße wird auch zukünftig eine
Hauptverkehrsstraße sein. Wenn der inhaltlich vorgetragene Vertragsentwurf die
Zustimmung der politischen Gremien der Stadt und des Landkreises findet, kann
die Stadt zu Beginn des Jahres 2008 die Straße in ihre Zuständigkeit
übernehmen. Beigeordneter
Dörbaum –
Ortsvorsteher Ebensberg – weist auf die erhebliche Verkehrszunahme in
den letzten Jahren auf der Erbstorfer Landstraße hin. Durch die versetzte
Anbindung der Hölderlinstraße besteht in diesem Kreuzungsbereich ein hohes
Verkehrsrisiko. Aufgrund des tödlichen Verkehrsunfalls war hier bereits in den
letzten Jahren der Bau eines Kreisverkehrs in der Überlegung. Die Beampelung
dieses Einmündungsbereiches hat deshalb oberste Priorität. Damit dies zügig umgesetzt
werden kann, ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass die Stadt den Straßenzug in
ihren Zuständigkeitsbereich übernimmt. Auch ist festzustellen, dass die
vorhandene Querungshilfe sich nicht mehr in einem Zustand befindet, der den
heutigen Anforderungen gerecht wird. Im Einmündungsbereich “Am
Ebensberg/Erbstorfer Landstraße“ stellt sich die Situation heute so dar,
dass man zu Rush-hour-Zeiten nur sehr schwer auf die Erbstorfer Landstraße
kommt. Beigeordneter
Körner stimmt der
Übernahme der Straße zu. Auch die Prioritäten für die Umsetzung der
verkehrlichen Maßnahmen hält er für richtig. Zum Rückbau des Parkplatzes merkt
er an, dass manche Anwohner durchaus an einem Erhalt des Parkplatzes
interessiert seien. Für ihn stellt sich die Frage, was der Rückbau des
Parkplatzes tatsächlich bezwecken würde. Fachbereichsleiter
Wittmoser führt
aus, dass sich die Beschwerden der Anwohner neben der Problematik
Müllablagerung auch dagegen richten, dass von den nächtens dort stehenden Lkw
oftmals Geräusche laufender Standheizungen als störend empfunden werden. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass
ein Rückbau nicht zwingend sofort erforderlich wäre. Denkbar wäre auch, den
Parkplatz zunächst abzusperren und sich die sich dann entwickelnde Situation zu
beobachten. Er schlägt deshalb vor, den Parkplatz nach Übernahme durch die
Stadt zunächst für ein halbes Jahr zu sperren und die Entwicklung zu beobachte.
Sollte sich die Entbehrlichkeit des Parkplatzes bestätigen, kann ein Rückbau
auch noch anschließend vorgenommen werden. Ratsherr
Kroll geht ein auf
die zukünftig nach Prüfung des Einzelfalles zulässige Schaffung einer Zu- und
Abfahrt zu den Wohnhäusern auf der stadtauswärts links gelegenen Seite. Ihn
interessiert hierzu die verkehrlich Regelung. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles bei einer Genehmigung davon
auszugehen sei, dass in der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung geregelt wird,
dass nur recht rein/rechts raus-Verkehre zulässig sein werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass die Ausschussmitglieder den Abschluss einer
vertraglichen Vereinbarung zustimmen. Der Rückbau des Parkplatzes sollte jedoch
zunächst ein halbes Jahr zurückgestellt werden Eine Entscheidung über einen
Rückbau sollte erst aufgrund der Erfahrungswerte aus einer vorab vorzunehmenden
halbjährigen Sperrung erfolgen. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit der Ergänzung, dass der
Rückbau des Parkplatzes zunächst ein halbes Jahr zurückgestellt werden soll.
Der Parkplatz soll zunächst abgesperrt werden. Aufgrund der sich daraus
ergebenden Erfahrung soll im Anschluss darüber befunden werden, ob der
Parkplatz tatsächlich entbehrlich sei und zurückgebaut werden kann. |
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