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Vorlage - VO/2510/07  

 
 
Betreff: Festsetzung einer Ortsdurchfahrt im Zuge der K 53
Abschluss einer Vereinbarung Landkreis Lüneburg / Stadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Burghardt, Sandra
Federführend:Fachbereich 7 - Tiefbau und Grün Bearbeiter/-in: Moser, Alexandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
20.08.2007 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Lüneburg plant im Einvernehmen mit der Stadt Lüneburg die Festsetzung einer Ortdurchfahrt entlang der Kreisstraße 53. Die Ortsdurchfahrt soll im Zuge der Kreisstraße 53 im Bereich von Km 0,975 bis Km 2,646 festgesetzt werden.

 

Mit der Festsetzung der Ortsdurchfahrt geht die Straßenbaulast, also alle Rechte und Pflichten die im Zusammenhang mit der Straße stehen, für den fraglichen Bereich kraft Gesetzes auf die Stadt Lüneburg über.

 

Eine noch zu schließende Vereinbarung soll festlegen:

 

1)      Dass die Stadt Lüneburg nach Festsetzung der Ortsdurchfahrt im Bereich der Kreuzung „Hölderlinstraße/Kreisstraße 53/Anschlussstelle Ostumgehung Lüneburg“ eine Lichtsignalanlage erstellt.

2)      Dass die Stadt Lüneburg im Bereich der Einmündung „Am Ebensberg / Erbstorfer Landstraße“ eine Lichtsignalanlage erstellt.

3)      Bei GVFG Förderung ist im Bereich der Bushaltestelle bei Km 1,900 eine Querungshilfe einzubauen, die Bushaltestelle ist verkehrssicher zu gestalten. Bei Nichtförderung muss über eine Kostenteilung neu verhandelt werden.

4)      Der Landkreis zahlt für unterlassene Unterhaltung sowie für die geplanten Lichtsignalanlagen und die Querungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe von 420.000,- € an die Stadt Lüneburg.

5)      Die bereits existierenden Fußgängerampeln an der Kreuzung „Hölderlinstraße/Kreisstraße 53/Anschlussstelle Ostumgehung Lüneburg“ sowie an der Einmündung „Am Ebensberg / Erbstorfer Landstraße“ werden der Stadt Lüneburg kostenfrei überlassen.

 

Der bestehende Parkplatz östlich der Umgehungsstraße wird ersatzlos zurückgebaut.

 

Durch die Festsetzung der Ortsdurchfahrt ergeben sich für die Stadt Lüneburg sowie die Anwohner der Kreisstraße 53 zwei wesentliche rechtliche Auswirkungen:

 

1)      Zukünftig sind Zufahrten entlang des als Ortsdurchfahrt festgesetzten Teils der Kreisstraße genehmigungsfrei.

2)      Im Bereich der Ortsdurchfahrt greift die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Lüneburg, so dass die Anwohner dieses Streckenteils bei künftigen Maßnahmen zur Kostenbeteiligung herangezogen werden können.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            50 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Haushaltsstelle:   6300.17200

            Haushaltsjahr:     2007

 

e)   mögliche Einnahmen: gem. Vereinbarung                                                    420.000 Euro

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Stadt Lüneburg zur Festsetzung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße 53 zwischen Km 0,975 bis Km 2,646 wird zugestimmt.