Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Landkreis Lüneburg plant im Einvernehmen mit der Stadt
Lüneburg die Festsetzung einer Ortdurchfahrt entlang der Kreisstraße 53. Die
Ortsdurchfahrt soll im Zuge der Kreisstraße 53 im Bereich von Km 0,975 bis Km
2,646 festgesetzt werden. Mit der Festsetzung der Ortsdurchfahrt geht die
Straßenbaulast, also alle Rechte und Pflichten die im Zusammenhang mit der
Straße stehen, für den fraglichen Bereich kraft Gesetzes auf die Stadt Lüneburg
über. Eine noch
zu schließende Vereinbarung soll festlegen: 1) Dass die Stadt Lüneburg nach Festsetzung der Ortsdurchfahrt im Bereich der Kreuzung „Hölderlinstraße/Kreisstraße 53/Anschlussstelle Ostumgehung Lüneburg“ eine Lichtsignalanlage erstellt. 2)
Dass
die Stadt Lüneburg im Bereich der Einmündung „Am Ebensberg / Erbstorfer
Landstraße“ eine Lichtsignalanlage erstellt. 3)
Bei
GVFG Förderung ist im Bereich der Bushaltestelle bei Km 1,900 eine
Querungshilfe einzubauen, die Bushaltestelle ist verkehrssicher zu gestalten.
Bei Nichtförderung muss über eine Kostenteilung neu verhandelt werden. 4)
Der
Landkreis zahlt für unterlassene Unterhaltung sowie für die geplanten
Lichtsignalanlagen und die Querungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe von
420.000,- € an die Stadt Lüneburg. 5)
Die
bereits existierenden Fußgängerampeln an der Kreuzung
„Hölderlinstraße/Kreisstraße 53/Anschlussstelle Ostumgehung
Lüneburg“ sowie an der Einmündung „Am Ebensberg / Erbstorfer
Landstraße“ werden der Stadt Lüneburg kostenfrei überlassen. Der bestehende Parkplatz östlich der Umgehungsstraße wird
ersatzlos zurückgebaut. Durch die Festsetzung der Ortsdurchfahrt ergeben sich für
die Stadt Lüneburg sowie die Anwohner der Kreisstraße 53 zwei wesentliche
rechtliche Auswirkungen: 1)
Zukünftig
sind Zufahrten entlang des als Ortsdurchfahrt festgesetzten Teils der
Kreisstraße genehmigungsfrei. 2)
Im
Bereich der Ortsdurchfahrt greift die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt
Lüneburg, so dass die Anwohner dieses Streckenteils bei künftigen Maßnahmen zur
Kostenbeteiligung herangezogen werden können. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Haushaltsstelle: 6300.17200 Haushaltsjahr: 2007 e) mögliche Einnahmen: gem. Vereinbarung 420.000
Euro Beschlussvorschlag: Der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und der
Stadt Lüneburg zur Festsetzung der Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße 53
zwischen Km 0,975 bis Km 2,646 wird zugestimmt. |
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