1.Die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55„Hude“ wird gem. § 2 Abs. 1 i V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch
beschrieben.Ziel der Planung ist
insbesondere die Festsetzung von „Mischgebiet“ .
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Hude“ ist
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch
Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
3.Der
Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hude“ gem. § 1
Abs. 8 BauGB wird aufgehoben.
20.08.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.