Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4
und § 8 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg
für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Hude“ in
einem 61. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere
die Ausweisung von gemischter Baufläche, um eine zentrumsnahe
Nutzungsmischung aus Wohn-, Geschäfts- und Büronutzung, sowie nicht
wesentlich störender gewerblicher Nutzug zu entwickeln.
Im
Rahmen des Verfahrens zur 61. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Hude“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im
Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und
Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen
im Bereich Stadtplanung erfolgen.
20.08.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.