1.Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) den Bebauungsplan Nr. 134„Gewerbegebiet Landwehr“ aufzustellen. Der Geltungsbereich
ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.Ziel der Planung ist insbesondere die Ausweisung von
„Gewerbegebiet“, zugehörigen Ausgleichsflächen sowie einer
Entlastungsstraße zur nördlichen Anbindung des Gewerbegebietes Goseburg.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 134 „Gewerbegebiet
Landwehr“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von §
3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch
Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung
erfolgen.
20.08.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr
Meihsies).