1.Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und § 8
Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den in der
Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich„Gewerbegebiet Landwehr“ in einem 60. Änderungsverfahren zu
ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Lageanpassung bereits
dargestellter gewerblicher Bauflächen und der örtlichen Hauptverkehrsstraße.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Gewerbegebiet Landwehr“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
20.08.2007 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung (Ratsherr
Meihsies).