Gemäß
§ 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes wird Herr Jens Peters unter Anrechnung
der Zeit der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion bis zum 30.09.2009 in das
Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme
berufen.
18.02.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß
§ 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes wird Herr Jens Peters unter Anrechnung
der Zeit der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion bis zum 30.09.2009 in das
Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme
berufen.