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Sachverhalt: Mit
Schreiben vom 13.01.2005 beantragt die Lüneburg Marketing GmbH, den
Verkaufsstellen in der Lüneburger Innenstadt die Möglichkeit einzuräumen, aus
Anlass des Frühjahrsmarktes am Sonntag, dem 24. April 2005, in der Zeit
von 12.00 bis 17.00 Uhr einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen. Nach
§ 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) müssen Verkaufsstellen u. a. an
Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen
sein. Abweichend von dieser Vorschrift kann nach § 14 Abs. 1 LSchlG durch
Rechtsverordnung bestimmt werden, dass die Verkaufsstellen aus Anlass von
Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn-
und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Bei der Freigabe kann die Offenhaltung auf
bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum der Öffnung
ist anzugeben, er darf fünf zusammen hängende Stunden nicht überschreiten, muss
spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des
Hauptgottesdienstes liegen. Wie
in den Vorjahren bestehen keine Bedenken, den Frühjahrsmarkt als eine Märkten
und Messen ähnliche Veranstaltung anzusehen, die den Anlass für die
Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags bieten kann. Zu
dem beigefügten Entwurf einer Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in
der Stadt Lüneburg sind der Einzelhandelsverband Lüneburger Heide e. V., die
Gewerkschaft ver.di, die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, die
Handwerkskammer Lüneburg-Stade sowie die Arbeitsgemeinschaft Christlicher
Kirchen Lüneburg und der Schaustellerverband Lüneburg und Umgebung e. V. im
Anhörungsverfahren beteiligt worden. Zu den Stellungnahmen kann mündlich
vorgetragen werden. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: ca. 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: ca. 100,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: ca. 100,00 € Anlagen: Verordnung
über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Die
beigefügte Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag in der Stadt Lüneburg
wird erlassen. |
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