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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 15.12.1998 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich
"Auekamp" im Rahmen eines 35. Änderungsverfahrens zu ändern. Planungsrechtlich
stellt der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt auf dem dortigen Gelände des
Lüneburger Sport-Klubs (LSK) eine Grünfläche "Sportplatz" sowie
Flächen für die Forstwirtschaft dar. Um die Konflikte zwischen dem intensiven
Sportbetrieb des LSK und dem unmittelbar angrenzenden Wohnen zu lösen, soll die
Option für eine künftige anderweitige Nutzung begründet werden. Mit der 35.
Änderung des Flächennutzungsplanes ist beabsichtigt, die bisher durch
Sportanlagen genutzten Flächen insbesondere in Wohnbauflächen und Grünflächen
umzuwandeln, damit der Nachfrage nach Grundstücken für den gehobenen Wohnbedarf
ein entsprechendes Angebot gegenübergestellt werden kann. Parallel
zur Flächennutzungsplanänderung wird die Planung im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 118 "Auekamp" einschließlich einer örtlichen
Bauvorschrift über die Gestaltung konkretisiert. Erforderlich für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes ist
jedoch die vorherige Herauslösung der Sportflächen aus dem
Landschaftsschutzgebiet "Südliches Ilmenautal und Tiergarten". In
dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich
vorgesehenen Verfahrensschritte -
frühzeitige
Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB, -
Beteiligungen
der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie -
öffentliche
Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes im
Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss
beschlossen werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB)
ist ebenfalls zu beschließen. Die
Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom
03.02.2004 bis einschließlich 17.03.2004 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 04.02.2004 der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 18.02.2004 bis 17.03.2004
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.01.2004 über die
Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Als
Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfes nicht erforderlich;
lediglich der Erläuterungsbericht wurde überarbeitet (siehe anliegenden
Vermerk). Ziff. 6 "Rechtliche Situation" ist um Aussagen zur
Umwandlung bzw. zum Abgang kleinerer Waldflächen ergänzt worden. Eine erneute
öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Ergänzungen nicht erforderlich. Die
Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 200,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Vermerk, Erläuterungsbericht, Flächennutzungsplan
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt, 1.
die im
Rahmen des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich "Auekamp" während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2
BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen
Art und Weise zu behandeln. 2.
Die
35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich
"Auekamp" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen. |
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