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Sachverhalt: Am
04.07.2003 wurde Herr Jens Peters von der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme als
Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr
Peters nimmt die Funktion des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr
Lüneburg-Oedeme seit dem 01.10.2003 kommissarisch wahr, da die Voraussetzungen
für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten
der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bisher nicht vorlagen. Die
beiden Lehrgänge wurden durch Herrn Peters im Oktober bzw. November 2004
absolviert, so dass die feuerwehrrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung
in das Ehrenbeamtenverhältnis nunmehr erfüllt sind. Der
Kreisbrandmeister wurde angehört und hat keine Bedenken gegen die Ernennung
geäußert. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) 30,00 € a) für
die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Beschlussvorschlag: Gemäß
§ 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes wird Herr Jens Peters unter Anrechnung
der Zeit der kommissarischen Wahrnehmung der Funktion bis zum 30.09.2009 in das
Ehrenbeamtenverhältnis als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme
berufen. |
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