Der
beschriebenen Zusammenfassung der Stiftungen und Einzelvermögen in der neu zu
errichtenden Stiftung "Lüneburger Bürgerstiftung" wird zugestimmt.
Die Stiftung wird mit der beigefügten Satzung errichtet. Die Anerkennung der
Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt ist zu beantragen. Die Benennung
von Mitgliedern für den Stiftungsvorstand gemäß § 6 für die restliche
Wahlperiode des Rates erfolgt, sobald die stiftungsaufsichtliche Genehmigung
vorliegt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu dem Verwaltungsausschuss
Vorschläge vorzulegen.
18.02.2005 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 14 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der
in der Beschlussvorlage beschriebenen Zusammenfassung der Stiftungen und
Einzelvermögen in der neu zu errichtenden Stiftung "Lüneburger
Bürgerstiftung" wird zugestimmt. Die Stiftung wird mit der beigefügten
Satzung errichtet. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen
Finanzamt ist zu beantragen. Die Benennung von Mitgliedern für den Stiftungsvorstand
gemäß § 6 für die restliche Wahlperiode des Rates erfolgt, sobald die
stiftungsaufsichtliche Genehmigung vorliegt. Die Verwaltung wird beauftragt,
hierzu dem Verwaltungsausschuss Vorschläge vorzulegen.
Im
Satzungsentwurf sind in § 3 „Stiftungszweck“ die Worte „Völkerverständigung“
und „sonstige Pflege der Städtepartnerschaften“ zu streichen.