Beratungsinhalt:
Beigeordneter BLANCK erklärt, dass eine Überweisung in den Bauausschuss nach Auffassung der Grünen nicht erforderlich sei, da es primär um die Beauftragung der Verwaltung gehe. Der Bauausschuss habe bereits den dringenden Bedarf eines Klimagutachtens für die ganze Stadt festgestellt. Es solle nicht noch die Sommerpause abgewartet werden. Daher könne der Rat den Antrag seiner Meinung nach beschließen.
Oberbürgermeister MÄDGE zeigt sich erstaunt über die Ausführungen von Herrn Blanck. Erste Überlegungen gäbe es bereits seit einiger Zeit, der Verwaltung fehle jedoch das entsprechende Votum. Ein Gutachten sei mit Kosten von 300.000 bis 400.000 Euro verbunden. Diese müssen im Haushaltsplan vorgesehen werden. Zudem müsse der Inhalt im Umweltausschuss, im Bauausschuss sowie mit den Umweltverbänden abgestimmt werden. Für diese Abstimmungen sei eine Überweisung in den Bauausschuss sinnvoll, zumal eine Anpassung des Haushalts erfolgen müsste. Ohne Gutachter und die finanziellen Mittel für diesen, könne die Stadt kein Klimagutachten erstellen lassen. Das Gutachten müsse europaweit ausgeschrieben werden.
Beigeordneter BLANCK erklärt, dass der Antrag nicht über Haushaltsmittel beschließe, sondern die Verwaltung auffordere, die Kosten zu benennen.
Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass die Verwaltung seit einem Jahr an ihrer Grenze und darüber hinaus arbeite. Es gebe keine freien Kapazitäten. Die Anwesenden wüssten, dass externer Sachverstand benötigt werde. Dieser könne ohne Haushaltsmittel nicht hinzugezogen werden. Priorität habe derzeit nicht die Stellung immer neuer Anträge, sondern der Erhalt des laufenden Betriebs. In diesem Jahr werde er den Antrag nicht ausführen können, falls keine Vorschläge eingereicht würden, wie die 300.000 Euro sowie die erforderlichen Sachbearbeiter beschafft werden könnten.
Ratsherr PETROLL erklärt, Die Linke befürworte ebenfalls eine Abstimmung, um ein Signal zu setzen. Im Bauausschuss habe sich der Klimaexperte Peter Trute zu dem Thema geäußert. In den Ausführungen und dem Gutachten von Herrn Trute würden die Bedenken der Grünen weitgehend entkräftet werden. Laut Gutachten zögen die Winde größtenteils am Neubaugebiet vorbei in Richtung Innenstadt. Das Gutachten habe jedoch auch gezeigt, wie wichtig ein komplettes Gutachten für Lüneburg sei. Ob ein solches noch in diesem oder erst im nächsten Jahr erstellt werde, sei nicht wesentlich. Es käme auf die Signalwirkung an.
Ratsherr DÖRBAUM plädiert für eine Überweisung in den Ausschuss. Im Bauausschuss könne das Thema fachlich erörtert werden.
Ratsherr MANZKE gibt bekannt, dass auch die CDU-Fraktion eine Besprechung des Antrages in den Fachausschüssen befürworte. Es solle nicht der Eindruck erweckt werden, dass Lüneburg kollabiere, wenn nicht unmittelbar darüber entschieden werde. Das Thema müsse besonnen angegangen und entsprechende Gutachten eingeholt werden. Die entstehenden Kosten hierfür müssen jedoch zunächst abgesichert werden.
Beigeordnete SCHELLMANN erklärt, sie sei nach der letzten Bauausschusssitzung davon ausgegangen, dass sich alle für die Erstellung eines solchen Gutachtens aussprechen würden. Die Stadt dürfe nicht wieder in eine Warteschleife geraten, wenn Pläne für benötigte Wohnungen erstellt werden müssen. Da die Frage jedoch mit hohen Kosten verbunden sei, sei eine Überweisung in den Bauausschuss sinnvoll, um hier die fachliche Erörterung vornehmen zu können.
Beigeordneter BLANCK betont, dass es nicht nur um das Klimagutachten gehe. Es sei anhand der Entwicklung in Wienebüttel klar, dass in Zukunft nicht weiterhin so wie bisher verfahren werden könne. Die dringend benötigten Wohnungen dürfen nicht an der falschen Stelle gebaut werden. Die Stadt Lüneburg dürfe ihr lebenswertes Klima nicht verbauen, wenn es doch alternative Bauflächen oder Möglichkeiten gebe. Die Grünen würden das Thema möglichst schnell angehen wollen. Es gehe nicht darum, in diesem Jahr 300.000 Euro ausgeben zu wollen. Die Verwaltung könne jedoch bereits Gedanken zu Kosten und Ausschreibung des Gutachtens anstellen. Dabei sei eine Vielzahl von Vorüberlegungen zu treffen. Der Flächennutzungsplan entstamme dem Jahr 1981. Die damaligen Rahmenbedingungen seien schlicht veraltet. Ein Flächenplan beschreibe die Möglichkeiten und Nutzungen, die stattfinden dürfen oder sollten. Damit regle er das, was in der Stadt stattfinde. Er regele auch Wohngebiete. Diese Dinge haben sich gegenüber der damaligen Zeit stark verändert. Es sei erforderlich, Stadtentwicklungen die heutige Perspektive zugrunde zu legen. Mittlerweile sei ein Wohnen in Gebieten denkbar, in denen es damals nicht denkbar gewesen wäre. Ein solcher Plan ermögliche die sinnvolle Nutzung der Ressourcen der Stadt.
Ratsherr DÖRBAUM entgegnet, dass auf Basis einer Planungsgrundlage gearbeitet werde. Die Stadt sei nicht auf einen Flächennutzungsplan von 1981 angewiesen. 1996 habe der Rat gemeinsam einen Landschaftsplan entwickelt. Ein Landschaftsrahmenplan des Landkreises Lüneburg sei ebenfalls verbindlich beschlossen worden. Daraus ergebe sich genau, welche Flächen für eine Bebauung in Betracht kämen und welche nicht. Es gebe ökologische Untersuchungen durch Stadtplaner von über 40 Gebieten. Zu Beginn der Wahlperiode sei eine Biotoptypen-Kartierung beschlossen worden. Hieraus ergebe sich eine Grundlage für den Landschaftsplan. Der Landschaftsrahmenplan des Landkreises werde derzeit neu erarbeitet. Lüneburg sei seit über 20 Jahren Mitglied im Klimaschutzbündnis und richte sich danach. Alle in den letzten 25 Jahren gefassten Aufstellungsbeschlüsse wären einstimmig gefasst worden. Eine Bauleitplanung an den Bürgern und Umweltbedingungen vorbei, habe es zu keiner Zeit gegeben. Es wären zu Bebauungsplänen stets Umweltgutachten, Naturschutzgutachten, Verkehrsgutachten, Emissionsgutachten und seit jüngerer Zeit Klimagutachten erstellt und eingeholt worden. Ein Gutachten wie in dem Antrag gefordert, ermögliche ein behutsames Wachstum der Stadt. Der Antrag solle jedoch nicht verhindern, dass die LüWoBau erforderlichen Wohnraum schaffe.
Ratsherr PETROLL erläutert, dass das Teilklimagutachten bereits Einfluss genommen habe. Die Bauverwaltung habe einen Entwurf für das Gebiet am Wienebüttler Weg erstellt. Dabei sei vorgeschlagen worden, dass nur 30 Prozent bebaut würden. Zudem sollen nur keine Hochhausbauten entstehen, die geplanten Wohneinheiten werden in Windrichtung und nicht quer zur Windrichtung gebaut. Das Teilgutachten zeige, wie wichtig ein Gutachten für die gesamte Stadt sei. Die Aufstellung von Bebauungsplänen müsse parallel zu dem Gutachten stattfinden. Wenn die Stadt in fünf Jahren 2000 Wohnungen bauen wolle, dürfe das Gutachten nicht erst in drei bis vier Jahren fertig sein.
Beigeordneter WEBERSINN betont, dass der letzte Flächennutzungsplan, wie bereits genannt, aus 1996 stamme. Er sei damit bereits sehr alt. Daher sollte das Thema bald angegangen werden. Die CDU begrüße eine Novellierung der Pläne. Allerdings müsse dies auf ordentliche Weise in den Ausschüssen und unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten geschehen.
Beigeordnete SCHELLMANN betont, dass die Stadt erkannt habe, dass es einen nachzuholenden Baubedarf an Wohneinheiten in der Stadt gebe. Der Nachfrageüberhang müsse abgebaut und die zusätzliche Nachfrage befriedigt werden. Dies stelle die einzige Möglichkeit zur Dämpfung der Mietpreissteigungen dar. Um zu erkennen, wo und wie gebaut werden könne, ohne den Luftaustausch zu versperren, sei eine gesamte Betrachtung der Stadt erforderlich. Sie wolle nicht unterstellen, dass der Rat dies in der Vergangenheit auf die leichte Schulter genommen habe. Aber je mehr Flächen der Stadt bebaut würden, desto wichtiger werde dieser Aspekt. Sie unterstütze die Erstellung des Gutachtens. Das Geld dafür müsse 2017 bereitgestellt werden.
Oberbürgermeister MÄDGE erinnert daran, dass Frau Gundermann das Klimagutachten für Wienebüttel vorgeschlagen habe. Die Stadt wolle das Gutachten erstellen lassen. Es dürfe aber nicht zur Verhinderung von Wohnungsbau führen. In den Neunziger Jahren habe der Rat es auch geschafft, gemeinsam ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen. Der Blick nach Hamburg zeige, wohin zu viel Planerstellung führe. Die Hansestadt Hamburg habe vor vier Jahren für über eine Million Euro ein hochmodernes Stadtentwicklungskonzept erstellt, welches im November 2015 hinfällig geworden wäre. Nun sei Hamburg dabei, ein schnelles Konzept ohne Änderung des Flächennutzungsplanes zu erstellen, um Wohnbauflächen benennen zu können. Der Flächennutzungsplan Lüneburgs sei vor zwei Monaten fortgeschrieben worden. Er sei nicht auf dem Stand von 1981. Bei jedem Bebauungsplan werde der Flächennutzungsplan fortgeschrieben. Andernfalls hätte an den fraglichen Stellen nicht gebaut werden dürfen. Der Flächennutzungsplan müsse mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises abgestimmt werden, was ca. drei Jahre in Anspruch nehmen werde. Die Stadt werde somit frühestens in drei bis vier Jahren einen neuen Flächennutzungsplan vorweisen können. Die Beschlüsse zu den Bebauungsplänen wären nahezu immer einstimmig getroffen worden. Benötigen würde die Verwaltung einen neuen Flächennutzungsplan nicht. Da es sich um eine freiwillige Leistung handele, werde die Stadt sehen müssen, wo an anderer Stelle Geld hierfür eingespart werden könne.
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen folgenden Beschluss:
Der Antrag wird in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung überwiesen.
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