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Vorlage - VO/6696/16  

 
 
Betreff: Veränderungssperre 02/2016
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 III "Hanseviertel-Ost/Bleckeder Landstraße"
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.06.2016 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.06.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg liegt ein Beschlussvorschlag (VO/6695/16) über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 IIIHanseviertel-Ost / Bleckeder Landstraße“ vor.

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Um zwischenzeitlich zu verhindern, dass Tatsachen geschaffen werden, die negativen Einfluss auf die vorhandene oder benachbarte Bebauung nehmen, soll die anliegende Satzung über die Veränderungssperre Nr. 02-2016 beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre stimmt mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 IIIHanseviertel-Ost / Bleckeder Landstraße“ überein.

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Es besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:100,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

 


Anlage/n: Satzungsentwurf, Geltungsbereich

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Textentwurf Satzung (124 KB)      
Anlage 2 2 Geltungsbereich mit Flurstücksbezeichnungen (374 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

Die Veränderungssperre Nr. 02-2016 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 153 III „Hanseviertel-Ost / Bleckeder Landstraße“ wird gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung der Hansestadt Lüneburg erlassen.