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Sachverhalt: Ratsfrau Susanne von Stern hat ihr Ratsmandat im Rat der Hansestadt Lüneburg mit Erklärung vom 06.06.2016 gegenüber dem Oberbürgermeister niedergelegt.
Der Rat hat den Sitzverlust gem. § 52 Abs. 2 NKomVG festzustellen.
Der Gemeindewahlleiter hat am 14.06.2016 festgestellt, dass der Sitz von Frau von Stern gem. § 44 Abs. 1, 5 Satz 2 i.V.m. § 38 Abs. 2 NKWG auf Herrn Eckhard Ukat Magdeburger Str. 16 21339 Lüneburg
übergeht und dieser in den Rat der Hansestadt Lüneburg nachrückt. Herr Ukat hat die Berufung in den Rat der Hansestadt Lüneburg nach den kommunalwahlrechtlichen Vorschriften angenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg stellt den Sitzverlust von Frau Susanne von Stern fest und nimmt das Nachrücken von Herrn Eckhard Ukat zur Kenntnis.
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