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Vorlage - VO/6729/16  

 
 
Betreff: Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Übernahme einer Bürgschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.06.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Investitionsplan 2016 der Abwasser, Grün & Lüneburg Service GmbH (AGL) sind Investitionen von insgesamt 2.703.000,00 € vorgesehen.

 

Dafür sind notwendige Fremdmittel in Höhe von insgesamt 2.446.000,00 € in Anspruch zu nehmen. Um bestmögliche Konditionen hinsichtlich des Zinssatzes zu erhalten, beabsichtigt die AGL einen verbürgten Kredit in Höhe von 2.446.000,00 auszuschreiben.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne der EU-beihilfe-rechtlichen Vorschriften umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil höchstens 80% des Darlehens (1.956.800 €) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaft zugunsten der AGL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der AGL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.

 

Für die Ausstellung einer Ausfallbürgschaft für ein zugunsten der AGL gewährtes Darlehen in Höhe von max. 2.446.000,00 € ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Die Abwassergesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Hansestadt Lüneburg und überwiegend im hoheitlichen Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung tätig. 80% der Entgelte der Hansestadt Lüneburg an die Gesellschaft finanzieren sich aus Gebühren, die auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erhoben werden. Eine abgesicherte Einzahlungs- und Ertragssituation ist hier rechtlich verankert.

Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges ist damit eine dauerhafte, rechtlich belastbare und kontinuierlich mindestens kostendeckende Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit ist damit annähernd ausgeschlossen.

 

Es wird empfohlen, entsprechend der geplanten fremdmittelfinanzierten Maßnahmen gemäß Investitionsplan 2016 der beantragten Bürgschaftsübernahme in Höhe von 80% der Darlehenssumme zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)   an Folgekosten: keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen: Bürgschaftsprovision ca. 15.000 € p.a.


Anlage/n:


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die Bürgschaft zugunsten der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH in Höhe von max. 1.956.800,00 € umzusetzen.