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Vorlage - VO/6686/16  

 
 
Betreff: Aussetzung der Neuregelung bzgl. der Berücksichtigung von Kindern im beitragsfreien letzten Kita-Jahr bei der Berechnung der Geschwisterermäßigung bis zum 31.07.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Felix Petersen
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Petersen, Felix
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.06.2016 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Zum 01.01.2016 wurde die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten neu gefasst und von einigen freien Trägern von Kindertagesstätten auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg für Ihre Einrichtungen übernommen.

 

Im Rahmen der Neufassung der vorgenannten Satzung wurde u.a. die Regelung für die Berechnung der Geschwisterermäßigung neu gefasst. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung werden Kinder, die sich im beitragsfreien letzten Kita-Jahr befinden bei der Ermittlung einer Ermäßigung für Geschwisterkinder seit dem 01.01.2016 nicht mehr Berücksichtig. Aufgrund dieser Änderung erhalten einige Eltern seit dem Jahresbeginn keine Geschwistermäßigung mehr und müssen in Folge dessen auch höhere Elternbeiträge zahlen. Da der Wegfall der Geschwisterermäßigung im laufenden Kindergartenjahr für viele Eltern unerwartet kam, ist es diesbezüglich zu Irritationen und Verärgerungen gekommen.

 

Als Kritikpunkt wird von den Eltern angeführt, dass der Wegfall der Geschwisterermäßigung im laufenden Kita-Jahr in den vorgenannten Fällen nicht vorhersehbar war. Die Eltern führen an, dass sie auf den Bestand der Geschwisterermäßigung vertraut haben und mit einer durch die Neuregelung entstandenen höheren Gebührenbelastung nicht rechnen konnten.

 

Da die von den betroffenen Eltern erhobenen Einwände nachvollziehbar, soll die Regelung, nachdem Geschwisterkinder im beitragsfreien letzten Kita-Jahr bei der Ermittlung der Geschwisterermäßigung unberücksichtigt bleiben, bis zum Ende des laufenden Kita-Jahres ausgesetzt werden. Folglich werden die in den städtischen Kindertagesstätten betroffenen 47 Geschwisterkinder im beitragsfreien letzten Kita-Jahr rückwirkend ab dem 01.01.2016 bis zum 31.07.2016 weiterhin bei der Ermittlung der Geschwisterermäßigung berücksichtigt. Alle weiteren Regelungen der neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnung, insbesondere die Regelung über die Höhe der zu berücksichtigenden Geschwisterermäßigung, sind von dieser Aussetzung nicht betroffen. Ab dem neuen Kita-Jahr wird die Regelung dann wieder in Kraft treten, weil die dann betroffenen Eltern sich nicht mehr darauf berufen können, dass Sie die Neuregelung nicht erwarten konnten. 

 

Um ein einheitliches Vorgehen im Sinne aller Eltern, die von dieser Regelung betroffen sind, zu erreichen wurden vorab die freien Träger, die die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für Ihre Einrichtungen übernommen haben, um Mitteilung gebeten, ob Sie für Ihre Einrichtung die vorgenannte Regelung ebenfalls bis zum Ende des Kita-Jahres aussetzen werden. Das Ergebnis wird bis zur Ratssitzung vorliegen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 34.000 €

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die Regelung des § 7 der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung für die Kindertagesstätten vom 26.11.2015, in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 17.03.2016 , nachdem Geschwisterkinder im beitragsfreien letzten Kita-Jahr bei der Ermittlung der Geschwisterermäßigung unberücksichtigt bleiben, bis zum 31.07.2016 auszusetzen und die im beitragsfreien letzten Kita-Jahr befindlichen Kinder rückwirkend ab dem 01.01.2016 bis zum 31.07.2016 weiterhin bei der Ermittlung der Geschwisterermäßigung zu berücksichtigen.