1.die im Rahmen
des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark"
mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und
Weise zu behandeln.
2.Der
Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die
Begründung hierzu nebst grünordnerischem Fachbeitrag.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich
westlich der Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55
"Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu
überplant.
15.09.2003 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen
der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.