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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann zeigt einleitend den Geltungsbereich des B-Plans auf.
Eingegangen wird hierbei auf die vorgesehenen Nutzungen. Aufgezeigt werden die
beiden vorgesehenen Mischgebiete mit der damit verbundenen Problematik, dass in
diesen Bereichen erhöhte Lärmwerte auftreten werden. Aufgrund der zu
erwartenden Lärmwerte haben einige Anlieger ihre Anregungen vorgetragen.
Geprüft werden muss in den jeweiligen ‚Ausbauschritten inwieweit
Lärmschutzmaßnahmen, die ursächlich durch die Erweiterung des Parkhauses und
die Abendveranstaltungen hervorgerufen werden, ggf. auch an den betreffenden Häusern
vorzunehmen sein werden. Dies wird jedoch voraussichtlich nur dann eintreten,
wenn alle Abschnitte realisiert werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden
Kosten wären vom Bauherrn zu tragen. Der B-Plan
selbst gibt nicht vor, welche Ausbauabschnitte tatsächlich realisiert werden,
sondern bietet lediglich den rechtlichen Rahmen, in dem man sich bewegen könne.
Eine Umsetzung
der baulichen Maßnahmen ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten.
Derzeit steht man mit der VGH-Versicherung in Verhandlung über die
Entschädigung aus dem Brandschaden. Der Standort
Nordlandhalle ist als Standort für die Veranstaltungshalle langfristig zu
sehen. Der B-Plan wird dafür die Rechtssicherheit geben. Die Planung ist mit
Gutachten hinterlegt. Das Bauleitverfahren selbst ist abgekoppelt von einer
tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens zu betrachten. Ratsherr Kroll hält es für
wichtig, dass die Möglichkeit eines Busbahnhofes, der ggf. unterirdisch
angelegt werden könnte, geprüft wird. Wichtig ist, dass die Besucher trockenen
Fußes das Foyer erreichen können. Aufgrund der Entfernung stellt der Platz “Am
Sande” keine wirkliche Alternative dar. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt, dass die Anregung, eine zusätzliche Busanfahrt
zu ermöglichen für den Fall aufgenommen wird, dass man in konkretere Planungen
einsteigt. Ratsherr
Burgdorff möchte wissen, ob die
Befürchtungen der Anlieger, dass es Tag und Nacht zu erhöhten Lärmbelästigungen
kommen wird, zutreffend sein werden. Stadtbaurätin
Gundermann erläutert, dass der TÜV in seinem Gutachten eben solche
Fälle betrachtet habe. Fachbereichsleiter
Eberhard ergänzt, dass die An- und Abfahrt für die Equipmentbelieferung nicht das
Problem sein werden, da die Anlieferung an anderer Stelle geschehen wird.
Vielmehr wird der nach Veranstaltungsschluss abfließende Besucherverkehr einen
zu hohen Schallpegel im Bereich “Bei der Ratsmühle” hervorrufen. Deshalb wird
man über Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden nachdenken müssen. Ratsfrau Lotze
hält diese Überlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für hypothetisch. Anregen
möchte sie aufgrund der großen Dach- und Wandflächen zu prüfen, ob die
Möglichkeit der Installation einer Photovoltaikanlage besteht und ins Auge
gefasst werden kann. Stadtbaurätin
Gundermann bringt in Erinnerung, dass zu dieser Thematik bereits
ausführlich im Ausschuss vorgetragen wurde. Herr Hedde vom Trägerverein des
Wasserturms hat diesbezüglich bereits Interesse bekundet. Vorstellbar wäre die
Integration einer solchen Anlage in die Dachfläche. Vorgespräche wurden bereits
geführt, um eine mögliche Förderkulisse ausloten zu können. Sobald die
Voraussetzungen für die Ausbauplanung geschaffen sind, werden diese Planungen,
auch wenn sie sich nur auf einen einzelnen Bauabschnitt beziehen, im Ausschuss
vorgestellt. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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