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Auszug - Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle"; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.09.2003    
Zeit: 15:00 - 18:45 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/0686/03 Bebauungsplan Nr. 124 "Nordlandhalle";
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt einleitend den Geltungsbereich des B-Plans auf. Eingegangen wird hierbei auf die vorgesehenen Nutzungen. Aufgezeigt werden die beiden vorgesehenen Mischgebiete mit der damit verbundenen Problematik, dass in diesen Bereichen erhöhte Lärmwerte auftreten werden. Aufgrund der zu erwartenden Lärmwerte haben einige Anlieger ihre Anregungen vorgetragen. Geprüft werden muss in den jeweiligen ‚Ausbauschritten inwieweit Lärmschutzmaßnahmen, die ursächlich durch die Erweiterung des Parkhauses und die Abendveranstaltungen hervorgerufen werden, ggf. auch an den betreffenden Häusern vorzunehmen sein werden. Dies wird jedoch voraussichtlich nur dann eintreten, wenn alle Abschnitte realisiert werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten wären vom Bauherrn zu tragen.

Der B-Plan selbst gibt nicht vor, welche Ausbauabschnitte tatsächlich realisiert werden, sondern bietet lediglich den rechtlichen Rahmen, in dem man sich bewegen könne.

Eine Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten. Derzeit steht man mit der VGH-Versicherung in Verhandlung über die Entschädigung aus dem Brandschaden.

Der Standort Nordlandhalle ist als Standort für die Veranstaltungshalle langfristig zu sehen. Der B-Plan wird dafür die Rechtssicherheit geben. Die Planung ist mit Gutachten hinterlegt. Das Bauleitverfahren selbst ist abgekoppelt von einer tatsächlichen Umsetzung des Vorhabens zu betrachten.

 

Ratsherr Kroll hält es für wichtig, dass die Möglichkeit eines Busbahnhofes, der ggf. unterirdisch angelegt werden könnte, geprüft wird. Wichtig ist, dass die Besucher trockenen Fußes das Foyer erreichen können. Aufgrund der Entfernung stellt der Platz “Am Sande” keine wirkliche Alternative dar.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass die Anregung, eine zusätzliche Busanfahrt zu ermöglichen für den Fall aufgenommen wird, dass man in konkretere Planungen einsteigt.

 

Ratsherr Burgdorff  möchte wissen, ob die Befürchtungen der Anlieger, dass es Tag und Nacht zu erhöhten Lärmbelästigungen kommen wird, zutreffend sein werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann erläutert, dass der TÜV in seinem Gutachten eben solche Fälle betrachtet habe.

 

Fachbereichsleiter Eberhard ergänzt, dass die An- und Abfahrt für die Equipmentbelieferung nicht das Problem sein werden, da die Anlieferung an anderer Stelle geschehen wird. Vielmehr wird der nach Veranstaltungsschluss abfließende Besucherverkehr einen zu hohen Schallpegel im Bereich “Bei der Ratsmühle” hervorrufen. Deshalb wird man über Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden nachdenken müssen.

 

Ratsfrau Lotze hält diese Überlegungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für hypothetisch. Anregen möchte sie aufgrund der großen Dach- und Wandflächen zu prüfen, ob die Möglichkeit der Installation einer Photovoltaikanlage besteht und ins Auge gefasst werden kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann bringt in Erinnerung, dass zu dieser Thematik bereits ausführlich im Ausschuss vorgetragen wurde. Herr Hedde vom Trägerverein des Wasserturms hat diesbezüglich bereits Interesse bekundet. Vorstellbar wäre die Integration einer solchen Anlage in die Dachfläche. Vorgespräche wurden bereits geführt, um eine mögliche Förderkulisse ausloten zu können.

Sobald die Voraussetzungen für die Ausbauplanung geschaffen sind, werden diese Planungen, auch wenn sie sich nur auf einen einzelnen Bauabschnitt beziehen, im Ausschuss vorgestellt.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.