Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat am 24.07.2001 und 11.03.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 73 "Schaperdrift/Teufelsküche" für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planungen ist insbesondere die Anordnung zusätzlicher oder anderer Schallschutzbauten und die Änderung der Gebietscharakteristik, etwa durch teilweise Ausweisung eines Mischgebietes. In dem
bisherigen Verfahrensablauf sind die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1
BauGB), die förmliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligungen der
Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) durchgeführt worden, so dass dieser
Bauleitplan nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Die
Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen. Die Dauer der
o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.06.2003
bis einschließlich 11.08.2003 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 26.06.2003 in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 11.07.2003 bis 11.08.2003
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.06.2003 über die
Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung
ist sodann zu beschließen. Der durch den
Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes und die
Begründung sind aufgrund der vorgebrachten Anregungen geringfügig geändert
worden. Siehe im einzelnen den anliegenden Vermerk. Die Grundzüge der Planung
werden durch die Änderung der Festsetzungen nicht berührt. Eine erneute
öffentliche Auslegung ist aufgrund der Änderungen entbehrlich. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgehängt
bzw. ausgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 150,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung
Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt Lüneburg beschließt, 1. die im Rahmen
des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Schaperdrift/Teufelsküche"
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln. 2. Der
Bebauungsplan Nr. 73 "Schaperdrift/Teufelsküche" - 1. Änderung wird
gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu. |
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