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Auszug - Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.09.2003    
Zeit: 15:00 - 18:45 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/0684/03 Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

TOP 10 und 11 werden gemeinsam beraten.

 

Ratsherr Dörbaum begrüßt als Ausschussvorsitzender die Herren Meyer und Brammer vom Architektenbüro Meyer - ARC - .

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt anhand der Ausführungen der Beschlussvorlagen die derzeitigen Verfahrensstände auf.

Für den Bau der Brücke und der Verkehrsspange werden ca. 3,4 Mio. € investiert, die mit GVFG-Mitteln bezuschusst werden. Ende 2004 soll mit dem Straßenbau auf der Ostseite (Erschließung Feuerwehr) begonnen werden. Ein Antrag auf GVFG-Mittel zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm wurde gestellt. Für das Brückenbauwerk wurde eine erhöhte Förderquote von 75 % beantragt.

Für die Erlangung der Zuschussgewährung ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan als Satzung Rechtskraft erlangt.

Zu den eingegangenen Anregungen wurden Abwägungsvorschläge erarbeitet. Der ALA hat Anregungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgebracht.

 

Architekt Meyer - Büro Meyer ARC - geht ein auf die Inhalte des B-Plans. Zur Trassenführung der Verkehrsspange merkt er an, dass für Straßen (Trassenbreite 10 m/Straße ca. 7 m) mit Hauptstraßencharakter der kürzeste Weg der Beste sei. Die Nutzungsmöglichkeiten des eingeschränkten Gewerbegebietes werden aufgezeigt.

 

Architekt Brammer - Büro Meyer ARC – geht auf die durchgeführten Abwägungsprozesse zu den 3 eingegangenen Anregungen ein.

Zu den vom ALA vorgebrachten Anregungen merkt er an, dass nur ein indirekter Bezug zum B-Plan bestehen würde. Das vorgestellte Konzept stimmt auch nicht mit dem Rahmenplan überein. Auf der vorgesehenen Trassenführung wurden Genehmigungen für Wohnbebauung bereits erteilt. Die vorgesehene Trassenverlegung würde u. a. wegen der Verlängerung der Verkehrswege gutachterliche Untersuchungen erfordern. Bei dieser angedachten Verkehrsführung soll die Ilmenau-Brücke bei der zukünftigen Hauptfeuerwehrwache entfallen. Dadurch wären die vorgesehenen schnellen Verbindungswege für die Feuerwehr nicht mehr gegeben.

All‘ diese Gründe sprechen dafür, die Anregung des ALA nicht aufzugreifen und an der bisherigen Planung festzuhalten.

 

Beigeordneter Körner hält die Planung des ALA für unrealistisch. Die Brücke bei der Feuerwehr ist nicht nur für die Belange der Feuerwehr wichtig, sondern sie dient auch zur Entlastung der Verkehre in diesem Bereich.

Nach seiner Ansicht befindet sich der ALA mit der vorgebrachten Anregung auf einem Irrweg.

Wichtiger ist es zu sehen, was praktisch, finanzierbar und entwicklungsfähig ist. Deshalb sollte an der bisherigen Planung festgehalten werden.

 

Ratsherr Meihsies hält den Vorschlag für eine geniale Idee für eine Alternativplanung. Dem ALA gebührt Dank für die in diese Planung gesteckte Arbeit. Der Vorschlag wäre aber nur dann realistisch, wenn sowohl die Verkehre als auch die Bevölkerung zurückgehen würde. Dies wird jedoch nicht der Fall sein.

 

Ratsherr Burgdorff  merkt an, dass die Nachteile der vorgestellten Alternativplanung nicht vom Tisch zu wischen sind. Auch er ist der Ansicht, dass eine solche Planung zu spät kommt. Ausgangspunkt für die Überlegungen war die Sanierung des Wasserviertels. Vor 20 Jahren wäre eine solche Planung möglicherweise denkbar gewesen. Heute sprechen jedoch handfeste Gründe gegen eine solche Alternativplanung.

 

Bürgermeisterin Schellmann  spricht sich dafür aus, dass man eine mittelalterliche Stadt wie Lüneburg so nehmen sollte, wie sie ist. Ein historisches Stadtbild bietet auch Chancen. Die ALA-Planung würde nur ein neues Nadelöhr schaffen. Auch sollten innerstädtische Verkehre nicht zu sehr nach außen verlagert werden, weil dies sonst negative Auswirkungen auf die Innenstadt selbst nach sich ziehen könnte.

Für dankenswert hält sie, dass man sich mit der Alternativplanung viele Gedanken und Arbeit gemacht habe. Allerdings kommt eine solche Planung jedoch 10 – 15 Jahre zu spät.

Lüneburg muss eine Stadt bleiben, in der man auch leben und arbeiten kann. Deshalb sollte man sich sputen, die anstehenden Probleme in den Griff zu bekommen.

 

Ratsherr Aschenbrenner  hält die vom Büro Meyer – ARC – vorgestellte Planung aus eigener Anschauung für sinnvoll. Die vom ALA erstellte Broschüre zu dieser Thematik ist gelungen. Inhaltlich kann er sich nicht vorstellen, dass nur eine Brücke die Verkehre aufzunehmen vermag. 2 Brücken sorgen für die erforderliche Entflechtung der Verkehre. Grünanlagen, die nur auf verschlungenen Wegen zu erreichen sind, bergen nach seiner Ansicht auch einen Reiz und sind deshalb nicht minder attraktiv.

Interessieren tut ihn, ob die Trasse zwischen Lindemann und Christinenhof überhaupt ausreichend bemessen ist.

 

Architekt Meyer - Büro Meyer ARC -  zeigt auf, dass für die Trasse eine Teilfläche des jetzigen Betriebsgrundstücks der Firma Lindemann in Anspruch genommen wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass der B-Plan auch deshalb erforderlich sei, weil noch Grundstücksverhandlungen und Entschädigungsleistungen zu tätigen sein werden.

 

Ratsherr Meihsies regt an, darüber nachzudenken, ob man die Planung der Fußgängerbrücke dahingehend überarbeitet, dass man nicht eine große, sondern stattdessen 2 kleine Brücken baut. Eine davon könnte zur Grünanlage und eine wie geplant zur Bezirksregierung hin angebunden werden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.