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Vorlage - VO/0684/03  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Beschluss über vorgebrachte Anregungen, Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
15.09.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.09.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 26.11.2002 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Planungsziel ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes "Feuerwehr", eines eingeschränkten Gewerbegebietes, einer Hauptverkehrsstraße mit Brückenbauwerk über die Ilmenau (Spange zwischen Hamburger Straße und Bockelmannstraße) sowie von Grünflächen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich westlich der Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf sind die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), die förmliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nebst örtlicher Bauvorschrift nunmehr gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen werden kann. Die Begründung (§ 9 Abs. 8 BauGB) mit grünordnerischem Fachbeitrag ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.06.2003 bis einschließlich 11.08.2003 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 26.06.2003 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 11.07.2003 bis 11.08.2003 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.06.2003 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Der durch den Verwaltungsausschuss beschlossene Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes ist aufgrund der eingegangenen Anregungen geringfügig geändert worden. Die textliche Festsetzung Nr. 3.5 wird aktualisiert, Nr. 3.6 entfällt ersatzlos. Die Begründung und der anliegende grünordnerische Fachbeitrag wurden überarbeitet. Siehe im einzelnen anliegenden Vermerk. Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        150,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (228 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (353 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 (489 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 (484 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 (435 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 (406 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7 (488 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

1.      die im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 114 "Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 114 "Lünepark" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu nebst grünordnerischem Fachbeitrag.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 114 umfasst in dem Bereich westlich der Ilmenau Teilflächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 55 "Hude". Der Bebauungsplan Nr. 55 wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 114 bezüglich dieser Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.