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Vorlage - VO/0688/03  

 
 
Betreff: 43. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Schaperdrift";
Feststellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
15.09.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.09.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg hat am 24.07.2001 und 11.03.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich Schaperdrift in einem 43. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planungen ist insbesondere die Änderung der Gebietscharakteristik, u. a. durch teilweise Ausweisung eines Mischgebietes.

 

In dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte

 

-          frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB,

-          Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie

-          öffentliche Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB

 

durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss beschlossen werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.06.2003 bis einschließlich 11.08.2003 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 26.06.2003 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 11.07.2003 bis 11.08.2003 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.06.2003 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand. Anregungen sind nicht vorgebracht worden. Als Ergebnis dieser Auslegung ist somit eine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes und des Erläuterungsberichtes nicht erforderlich. Eine Beschlussfassung über vorgebrachte Anregungen ist entbehrlich.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                        100,00 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk, Erläuterungsbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-0688-03 (32 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-0688-03 (10 KB)      
Anlage 3 3 Vermerk 43. FNPÄ - VO-0688-03 (30 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 4 4 ErlBer43ÄND. - VO-0688-03 (35 KB) PDF-Dokument (18 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt:

 

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich "Schaperdrift" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen.