Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg hat am 24.07.2001 und 11.03.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich Schaperdrift in einem 43. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planungen ist insbesondere die Änderung der Gebietscharakteristik, u. a. durch teilweise Ausweisung eines Mischgebietes. In dem bisherigen
Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich vorgesehenen
Verfahrensschritte -
frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1
BauGB, -
Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
BauGB sowie -
öffentliche Auslegung des Planentwurfes und des
Entwurfes des Erläuterungsberichtes im Sinne von § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt
worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss beschlossen
werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist
ebenfalls zu beschließen. Die Dauer der
o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.06.2003
bis einschließlich 11.08.2003 durch Aushang an der amtlichen
Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 26.06.2003 in der Landeszeitung
für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekannt
gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 11.07.2003 bis 11.08.2003
von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger
öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 30.06.2003 über die
Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der
Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser
Träger stattfand. Anregungen sind nicht vorgebracht worden. Als Ergebnis dieser
Auslegung ist somit eine Änderung des Flächennutzungsplanentwurfes und des
Erläuterungsberichtes nicht erforderlich. Eine Beschlussfassung über
vorgebrachte Anregungen ist entbehrlich. Die Anlagen
sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im Sitzungsraum
ausgehängt bzw. ausgelegt. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) 100,00 € a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerk,
Erläuterungsbericht
Beschlussvorschlag: Der Rat der
Stadt Lüneburg beschließt: Die 43.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich
"Schaperdrift" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||