Beschluss:Beschluss: Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig: Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v.178.000 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 1.406.005,43 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zu stimmen. Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 178.000 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 1.406.005,43 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zu stimmen.
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