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Sachverhalt:
In der Aufsichtsratssitzung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH am 12.09.2012 ist der Jahresabschluss 2011 besprochen worden.
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH wird der Jahresabschluss 2011 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2011 wie folgt ab:
Bilanzsumme 45.149.389,68 € Jahresüberschuss 1.378.585,08 € Vortrag der Vorjahre 0 € Bilanzgewinn 1.378.585,08 €
Hierzu wird seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtrates vorgeschlagen, von dem Jahresüberschuss 137.000,00 € einer freien Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und 1.241.585,08 € einer zweckgebundenen Rücklage für Investitionsverpflichtungen zuzuführen sowie der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2011 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht Auszug aus der Vorlage des Aufsichtsrates
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 137.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und i. H. v. 1.241.585,08 € in eine zweckgebundene Rücklage für Investitionsverpflichtungen sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zu stimmen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 137.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und i. H. v. 1.241.585,08 € in eine zweckgebundene Rücklage für Investitionsverpflichtungen sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zu stimmen.
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