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Auszug - Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2011 Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.10.2012    
Zeit: 16:06 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4782/12 Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2011
Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Pupke, Annika
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Pupke, Annika
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Pauly berichtet, dass in den letzten Tagen in der Presse Gehaltszulagen für Operationen diskutiert wurden. Diese Zulagen würden als Verhaltensanreize für zusätzliche Operationen geleistet. Er möchte wissen, ob diese Prämien auch im Lüneburger Klinikum gezahlt werden. Herr Sauer, Geschäftsführer der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, erklärt, dass die Prämie in Lüneburg nicht existiert. Die Ärzte werden nach TVöD bezahlt und dieser Tarifvertrag sieht eine solche Prämie nicht vor.

 

Weitere Ausführungen zu diesem TOP sind nicht erfolgt.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v.178.000 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 1.406.005,43 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zu stimmen.

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, für die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 178.000 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a AO und 1.406.005,43 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke zu stimmen. Die Beteiligungsvertreter werden angewiesen, für die Entlastung der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zu stimmen.