Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH wird der Jahresabschluss 2011 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Vertreter mit Weisungen zu versehen.
Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2011 wie folgt ab:
Bilanzsumme 1.007.581,85 € Jahresüberschuss 4.302,80 € Vortrag der Vorjahre -23.444,89 € Bilanzverlust -19.142,09 €
Von der Geschäftsführung wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf das Geschäftsjahr 2012 vorzutragen und die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011 zu entlasten.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2011 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, den Vortrag des Jahresüberschusses auf das Geschäftsjahr 2012 sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011 zu stimmen.
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, den Vortrag des Jahresüberschusses auf das Geschäftsjahr 2012 sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011 zu stimmen.
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