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Beratungsinhalt:
Zu diesem TOP sind keine weiteren Ausführungen erfolgt. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt einstimmig:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrischen Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 137.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und i. H. v. 1.241.585,08 € in eine zweckgebundene Rücklage für Investitionsverpflichtungen sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zu stimmen.
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2011, die Zuführung des Jahresüberschusses i. H. v. 137.000,00 € in eine freie Rücklage nach § 58 Nr. 7a) AO und i. H. v. 1.241.585,08 € in eine zweckgebundene Rücklage für Investitionsverpflichtungen sowie für die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 zu stimmen.
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