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Auszug - Dienlog GmbH - Übernahme der Arbeitnehmer durch die GfA Lüneburg gkAöR Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 10.10.2012    
Zeit: 16:06 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/4805/12 Dienlog GmbH - Übernahme der Arbeitnehmer durch die GfA Lüneburg gkAöR
Weisung an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schmitz, Geschäftsführer der Dienlog GmbH (Dienlog) und Vorstand der GfA Lüneburg gkAöR (GfA), erläutert nach Aufforderung durch den Vorsitzenden, Beigeordneten Blanck, die geplante Übernahme der Beschäftigten der Dienlog GmbH durch die GfA.

Die 68 Mitarbeiter der Dienlog sollen durch die GfA zum 01.01.2013 übernommen werden. Am 02.01.2012 ist die GfA von einer GmbH in die gemeinsame kommunale Anstalt öffentlichen Recht (gkAöR) umgewandelt worden. Durch diese Umwandlung ist die Geschäftstätigkeit der Dienlog, das Drittgeschäft im Bereich Abfall, auf die GfA übergegangen. Das Personal der Dienlog arbeitet somit ausschließlich für die GfA, wobei der Arbeitsvertrag mit der Dienlog geschlossen wurde. Die Dienlog hat seit Bestehen der gkAöR neben dieser Personalüberlassung keine weiteren Aufgaben mehr. Für die Personalgestellung für die Tätigkeiten der Mitarbeiter im hoheitlichen Bereich ist die gkAöR nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Die GfA GmbH ist für diesen Bereich vorsteuerabzugsberechtigt gewesen. Ca. 80% der Personalkosten der Dienlog werden der GfA für den hoheitlichen Bereich in Rechnung gestellt. Die restlichen 20% fallen im so genannten BgA (Betrieb gewerblicher Art) an, wofür die GfA vorsteuerabzugsberechtigt ist. Zurzeit sind es 410T€ an Umsatzsteuer, die von der GfA zusätzlich aufgewendet werden müssen. Wenn die Mitarbeiter bei der GfA beschäftigt werden, entfällt die umsatzsteuerpflichtige Rechnung der Dienlog an die GfA. Die GfA hat durch die Übernahme des Dienlog-Personals Mehraufwendungen i.H.v. 425 T€, saldiert ergeben sich „tatsächlich 15 T€.

 

Ratsherr Manzke erklärt, dass er damals der Umwandlung der GfA GmbH in die gkAöR nur unter der Voraussetzung zugestimmt hat, dass sich das nicht negativ auf die Gebührenhöhe auswirken wird. Durch die Umsatzsteuer bzw. Arbeitnehmerübernahme wird genau das passieren. Weiterhin würden die Steuereinnahmen nun dem „Fiskus“ fehlen und stünden so der zur Finanzierung von allgemeinen Aufgaben nicht zur Verfügung.

 

Ratsfrau Schellmann stimmt Ratsherrn Manzke zu und ergänzt, dass durch die Übernahme der Mitarbeiter durch die GfA und Einstellung gem. TVöD die Personalkosten weiter steigen werden. Neu einzustellende Mitarbeiter können nicht mehr wie zuvor außerhalb des TVöD eingestellt werden. Bei Fassung des Umwandlungsbeschlusses ist erklärt worden, dass die Dienlog bestehen bleiben soll. Die Differenz zwischen Steuerersparnis (410T€) und Personalkosten (425T€) wird durch die Tarifanpassungen des TVöD demnächst größer werden, so dass die Mehrbelastung für die GfA steigen wird.

 

Ratsherr Srugis begrüßt die Mitarbeiterübernahme besonders aus sozialen Aspekten. Die GfA sei als kommunale Anstalt eine 50%ige städtische Einrichtung. Dass die Beschäftigten der Dienlog bei der GfA mehr Geld erhalten, sei im Vergleich zur entfallenden Steuereinnahme des Bundes wichtiger. Andererseits entstünden Lohnsteueranteile, die beim Bund verbleiben. Weiterhin entfällt zukünftig die Rechnungstellung, was zur Arbeitsvereinfachung führt.

 

Herr Schmitz führt aus, dass 50% der zusätzlichen Personalkosten direkt an die Beschäftigten gehen werden, die anderen 50% werden an die Zusatzversorgungskasse VBL geleistet. Im TVöD werden im Vergleich zum BDE-Tarif, der derzeit für die Dienlog Beschäftigten gilt, neben der VBL höhere Zulagen gewährt. Die Eingruppierungen vom BDE in den TVöD werden angepasst vollzogen.

 

Ratsherr Manzke führt aus, dass die Zustimmung zur Umwandlung von GmbH in gkAöR für die CDU-Fraktion davon abhängig gemacht wurde, dass die Mitarbeiter bei der Dienlog beschäftigt bleiben. Er habe damals die Frage gestellt und fühle sich nun getäuscht. Der TVöD sei zum Teil sehr starr.

 

Ratsfrau Schellmann unterstützt die Aussagen von Ratsherrn Manzke und weist darauf hin, dass die Dienlog nach Übergang der Mitarbeiter aufgelöst werden müsste.

 

Beigeordneter Blanck begrüßt das Vorgehen und erklärt, dass für gleiche Arbeit auch das gleiche Geld gezahlt werden sollte. Die Diskussion der Mehrbelastung von 15T€ für die GfA sei vor dem Hintergrund, dass die Arbeitnehmer nun mehr Geld erhalten würden und dies Geld nicht dem Bund zufließt, nicht nachvollziehbar.

 

Beigeordneter Pauly ergänzt, dass im eigenen Verbund wie der GfA und Dienlog keine unterschiedlichen Tarife gezahlt werden sollten. Die Gründung der Dienlog sei daher bereits ein Fehler gewesen.

 

Ratsherr Bartels pflichtet dem bei.

 

Herr Schmitz entgegnet, dass die Gründung der Dienlog keinesfalls ein Fehler gewesen sei. Die Dienlog hat mit Hilfe des BDE-Tarifs die europaweite Ausschreibung gewonnen und dadurch die Weiterbeschäftigung von rund 60 Mitarbeitern ermöglicht. Jetzt im Verbund mit der gkAöR herrschen andere Rahmenbedingungen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei zwei Gegenstimmen von Ratsherrn Manzke und Webersinn mehrheitlich:

 

Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Dienlog GmbH werden angewiesen, der Übernahme der 68 Arbeitnehmer der Dienlog GmbH durch die GfA Lüneburg gkAöR zum 01.01.2013 zuzustimmen.