Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Zu diesem TOP sind keine Ausführungen erfolgt. Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen beschließt bei Abwesenheit von einem Ausschussmitglied einstimmig:
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH anzuweisen, dem Jahresabschluss 2011, dem Vortrag des Jahresüberschusses i.H.v. 3.009,17€ auf das Geschäftsjahr 2012, der Zuführung von 1.689,16 € zur freien Rücklage nach § 58, Nr. 7a) AO sowie von 6.012,14 € der Rücklage für gemeinnützige Zwecke und der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011 zuzustimmen.
Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, die Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH in der Gesellschafterversammlung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH anzuweisen, dem Jahresabschluss 2011, dem Vortrag des Jahresüberschusses i.H.v. 3.009,17€ auf das Geschäftsjahr 2012, der Zuführung von 1.689,16 € zur freien Rücklage nach § 58, Nr. 7a) AO sowie von 6.012,14 € der Rücklage für gemeinnützige Zwecke und der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011 zuzustimmen.
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