Beschluss:Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der GfA gkAöR eine Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung abzuschließen. (II)
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