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Vorlage - VO/4636/12  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses und eines Darlehens durch die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist an die Lüneburger Bürgerstiftung für die Sanierung des Rote-Hahn-Stiftes
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:03 - Steuerung und Service Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In der Mitteilungsvorlage Nr. VO/4590/12 wurde bereits dargestellt, dass die erforderliche umfassende Sanierung des Rote-Hahn-Stiftes (RHS) voraussichtlich Kosten in Höhe von insgesamt 940.000 EUR verursachen wird. Bei Einwerbung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung in Höhe von bis zu 440.000 EUR wären noch 500.000 EUR von der Lüneburger Bürgerstiftung aufzubringen, um die Sanierung des RHS durchführen zu können. Eine Kreditfinanzierung auf dem freien Geldmarkt würde eine so hohe jährliche Belastung für Zins und Tilgung verursachen, dass kaum noch Fördermittel ausgeschüttet werden könnten.

 

Eine Finanzierung des RHS allein aus Stiftungsmitteln der Lüneburger Bürgerstiftung könnte somit dazu führen, dass der Lüneburger Bürgerstiftung über Jahre hinweg keine Fördermittel zur Ausschüttung für Projekte im Sinne des § 3 Abs. 1 der Satzung zur Verfügung stehen und dadurch die Erfüllung des Stiftungszwecks gefährdet wäre.

 

Um dem Sanierungsbedarf einerseits und der notwendigen Finanzierung ohne Gefährdung der Aufgabenwahrnehmung durch die Lüneburger Bürgerstiftung andererseits angemessen nachkommen zu können, wurde im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den in den jeweiligen Stiftungssatzungen festgeschriebenen Stiftungszwecken geprüft, ob eines der von der Hansestadt Lüneburg treuhänderisch verwalteten historischen Hospitäler der Lüneburger Bürgerstiftung ein zinsgünstiges Darlehen bzw. einen Zuschuss gewähren kann.

 

Aufgrund der Finanzausstattung wäre eine Darlehens- und Zuschussgewährung durch das Hospital zum Großen Heiligen Geist am besten darstellbar. Ein Vergleich beider Stiftungssatzungen ergibt, dass die Förderung der Altenhilfe sowie die Unterstützung bedürftiger Personengruppen - wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung – bei  beiden Stiftungen einen Schwerpunkt bilden und die Stiftungszwecke daher vergleichbar sind. Im Rote-Hahn-Stift sind zwar nicht ausschließlich, aber zum großen Teil ältere Bedürftige untergebracht - etwa die Hälfte der derzeitigen Bewohner sind im Rentenalter, so dass auch nach den tatsächlichen Gegebenheiten in beiden Häusern vergleichbare Personengruppen in Form einer subventionierten Miete unterstützt werden. Mit einer Unterstützung der Bürgerstiftung für die Sanierung des Rote-Hahn-Stiftes und somit dessen Substanzerhalt würde die weitere Verwirklichung des Stiftungszwecks der Bürgerstiftung ermöglicht.

 

Aus Sicht des Heiligen-Geist-Hospitals auf der anderen Seite wird hierdurch der Forderung der Stiftungsaufsicht sowie der Finanzverwaltung Rechnung getragen, die in der Projektrücklage vorhandenen Mittel zweckentsprechend einzusetzen. Eine Darlehensgewährung zu einem relativ niedrigen, nicht marktgerechten Zins wird wegen des damit einher gehenden Vermögensverzehrs kritisch gesehen. Um gleichzeitig der Bürgerstiftung – wie oben erläutert – einen finanziellen Spielraum für die Projektförderung erhalten zu können, sollte ein Teil der Unterstützung in Form eines Zuschusses gewährt werden. Dies ließe sich mit dem Wesen einer gemeinnützigen Stiftung und konkret auch mit der Satzung der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist besser vereinbaren. Hinzu kommt, dass die Bürgerstiftung für die Inanspruchnahme der Städtebaufördermittel einen Eigenanteil in Höhe von vsl. 140.000 EUR nachweisen muss, was sich mit der Gewährung eines Darlehens nur schwer darstellen lässt.

 

Um diesen Belangen Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, der Lüneburger Bürgerstiftung vom Hospital zum Großen Heiligen Geist einen Zuschuss in Höhe von 140.000 EUR sowie ein Darlehen in Höhe von 360.000 EUR, verzinst mit 3 %, zu gewähren. Die Zins- und Tilgungsleistung für die Bürgerstiftung würde unter Zugrundelegung einer jährlichen Tilgungsrate von 2 % bei jährlich insgesamt 18.000 EUR liegen. Dies würde der Bürgerstiftung noch genügend Spielraum für die jährliche projektbezogene Ausschüttung verschaffen und dem Hospital eine marktgerechte Verzinsung bringen. Aus Gründen der Planungssicherheit auf beiden Seiten sollte der gesamte Darlehensbetrag in einer Summe zur Verfügung gestellt werden und die Rückzahlung in gleich bleibenden Jahresbeträgen erfolgen.

 

Der Stiftungsbeirat des Hospitals zum Großen Heiligen Geist wurde in seiner Sitzung am 24.04.2012 über den Sachverhalt informiert.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            30,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja – Die Mittel stehen in der Rücklage zur Verfügung (bilanzielle Umbuchung).

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Beschlussvorschlag:

 

Die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gewährt der Lüneburger Bürgerstiftung für die Sanierung des Rote-Hahn-Stiftes einen Zuschuss in Höhe von 140.000 EUR und stellt ein Darlehen in Höhe von 360.000 EUR, verzinst mit 3 %, zur Verfügung.