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Auszug - Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder als Vertreter der Hansestadt Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 31.05.2012    
Zeit: 17:00 - 20:02 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4546-1/12 Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder als Vertreter der Hansestadt Lüneburg in Unternehmen und Einrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Tischvorlage
Verfasser:Müller, Rainer
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsvorsitzender KOLLE erklärt, dass Beigeordneter Pauly einen Änderungsantrag eingereicht habe. Beigeordneter Pauly habe sich um 18.45 Uhr bis voraussichtlich 19.30 Uhr von der Ratsitzung abgemeldet.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Änderungsantrag wird einstimmig abgelehnt.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei drei Gegenstimmen der Gruppe FDP/RRP und aus der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

 

1.)              Als angemessene Vergütung in Form von Sitzungsgeld im Sinne des § 138 Abs. 8 NkomVG für Ratsmitglieder, die die Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen vertreten, wird ein Höchstbetrag von 150,00 Euro pro Sitzung festgesetzt. Die darüber hinaus gehenden Beträge sind an die Hansestadt Lüneburg abzuführen.

 

2.)              Die geltend gemachten Aufwendungen für Fahrtkosten, Kinderbetreuungen und die Betreuung pflegebedürftiger Familienangehöriger sowie Verdienstausfälle werden gemäß Anlage 2 erstattet.

 

3.)              Die Aufsichtsratsvorsitzenden der städtischen Beteiligungsgesellschaften erhalten für ihre Tätigkeiten pro Sitzung eine Zulage von 50% bezogen auf ein „Sitzungsentgelt“.

 

4.)              Die Beteiligungsvertreter in den Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung werden angewiesen, für die Regelungen zur Vergütung von Aufsichtsratmitgliedern, für geltend gemachte Aufwendungen und für die Zulagen der Aufsichtsratsvorsitzenden zu stimmen.

 

(01, 22)