Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/4643/12  

 
 
Betreff: Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der GfA Lüneburg gkAöR

Übertragung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kipke, Jürgen
Federführend:DEZERNAT II Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bis zur mit der Umwandlung der GfA Lüneburg mbH in eine gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts zum 02.01.2012 verbundenen Aufgabenübertragung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erfolgte die Beitreibung der fälligen Abfallgebühren in eigener Zuständigkeit durch die Stadtkasse der Hansestadt Lüneburg als Vollstreckungsbehörde.

 

Mit Wirkung vom 02.01.2012 ist der GfA Lüneburg – gkAöR auch das Recht der Vornahme von Vollstreckungshandlungen übertragen worden; damit ist sie ab diesem Datum selbst Vollstreckungsbehörde.

 

Im Zuge der Verhandlungen zur Umwandlung wurde sich darauf verständigt die Vollstreckungstätigkeiten für die Abfallgebühren im Stadtgebiet weiterhin durch die Stadtkasse der Hansestadt Lüneburg wahrnehmen zu lassen, für das übrige Kreisgebiet übernimmt dies weiterhin der Landkreis Lüneburg.

 

Rechtliche Grundlage für die Aufgabenübertragung bildet das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG). Der in Abstimmung mit dem Landkreis Lüneburg erstellte Entwurf der Zweckvereinbarung ist als Anlage beigefügt und wurde bereits mit dem Vorstand der GfA gkAöR inhaltlich abgestimmt.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.05.2012 bereits den Landrat ermächtigt eine annähernd gleichlautende Zweckvereinbarung zwischen Landkreis und GfA gkAöR abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              30,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage:

Anlage:

Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung bei der Gesellschaft für Abfallwirtschaft - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts -

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GfA 04 05 2012 (20 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der GfA gkAöR eine Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung abzuschließen.