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Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der GfA gkAöR eine Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung abzuschließen.
(II) |
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