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Auszug - Gutachter "Dr. Lademann & Partner" des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes Ilmenaucenter II (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 16.02.2012, eingegangen am 16.02.2012)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 31.05.2012    
Zeit: 17:00 - 20:02 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/4509/12 Gutachter "Dr. Lademann & Partner" des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes Ilmenaucenter II (Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 16.02.2012, eingegangen am 16.02.2012)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion DIE LINKE
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin GUNDERMANN beantworte die Anfrage der Fraktion Die Linke wie folgt:

1) Wie und nach welchen Kriterien wurde „Dr. Lademann & Partner“ als Gutachter ausgewählt? Gab es im Hinblick auf den ausgewählten Gutachter in Frage kommende Alternativen? Wenn ja, was gab für die Verwaltung den Ausschlag die Empfehlung auszusprechen, „Dr. Lademann & Partner“ als Gutachter heranzuziehen?

 

Es sind vier Büros zur Abgabe von Angeboten zur Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes aufgefordert worden. Dazu gehörten:

-        Dr. Lademann & Partner (Hamburg)

-        BBE Handelsberatung (München)

-        Stadt + Handel (Dortmund)

-        Dr. Dr. Acocella (Lörrach)

Alle Gutachter haben ein Angebot vorgelegt, die verglichen wurden. Der Vergleich der Angebote zeigt, dass das Angebot von

Dr. Lademann & Partner

Gesellschaft für unternehmens- und Kommunalberatung mbH

Friedrich-Ebert-Damm 311

22159 Hamburg

in

-        zeitlicher und

-        finanzieller

Sicht am günstigsten ist. Es ist ein Vergabevermerk gefertigt worden. Die Vergabe wurde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Vergabe erfolgte daher gemäß den Verwaltungsvorgaben an Dr. Lademann & Partner.

 

2) Sind der Verwaltung Medienberichte bekannt, wonach der Namensgeber und Gesellschafter Dr. Lademann eine Auszeichnung der Einkaufszentrenlobbyorganisation ECE erhielt?

 

Der Stadt Lüneburg lag eine Referenzliste der Firma Dr. Lademann & Partner vor, die geprüft wurde. Daraus ist ersichtlich, dass die Firma vielfältig für andere Kommunen arbeitet. Eine besondere Nähe zur Firma ECE lässt sich daraus nicht erkennen.

Medienberichte über die Auszeichnung von Herrn Prof. Dr. Lademann, sind der Verwaltung bisher unbekannt gewesen.

Aus Anlass der Anfrage ergibt eine Internetrecherche folgendes Ergebnis: Herr Prof. Dr. Lademann ist von der ECE Stiftung „lebendige Innenstadt“ am 30.11.2011 mit der silbernen Stiftungsnadel ausgezeichnet worden. Dies ist also erfolgt nachdem die Firma Dr. Lademann & Partner beauftragt wurde und das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept vom Rat beschlossen wurde.

 

3) Ist der Verwaltung gutachterliche Kritik am analytischen Vorgehen von „Dr. Lademann & Partner“ bekannt? Wenn ja, seit wann?

 

Nein

 

4) Wie beurteilt die Verwaltung vor dem Hintergrund der publik gewordenen Kritik an „Dr. Lademann & Partner“ die Analyse des Gutachters „Dr. Lademann & Partner“ bezüglich der Innenstadtverträglichkeit des geplanten Ilmenaucenter II?

 

Es besteht kein Anlass, an der sachlichen Richtigkeit der Aussagen des Gutachters zu zweifeln.

 

5) Sieht die Verwaltung einen Anlass, ein weiteres, von „Dr. Lademann & Partner“ unabhängiges Gutachten zur Innenstadtverträglichkeit des Ilmenaucenter II in Auftrag zu geben?

 

Nein

Für den Bebauungsplan Nr. 143 „ehemalige Keulahütte II“ wurde ursprünglich kein spezielles Gutachten erstellt, um die Einzelhandelsverträglichkeit im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO zu beurteilen. Dieses Vorgehen war darin begründet, dass das vorgelegte Einzelhandelsentwicklungs- und -zentrenkonzept aus dem Jahr 2011 eine qualitativ ausreichende Grundlage dargestellt hat, um zu zeigen, dass keine zentrenschädlichen Auswirkungen hervorgerufen werden, sofern sich die Sortimente und die möglichen Flächenzuwächse innerhalb des Expansionsrahmens bewegen und keine zentrenrelevanten Sortimente zugelassen werden. Davon unberührt bleiben die Randsortimente (5 Prozent – Klausel) und der Elektromarkt der gemäß Lüneburger Liste, als bedingt zentrenrelevant eingestuft wird.

Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind so getroffen worden, dass von einer Zentrenschädigung nicht ausgegangen werden kann.

Außerdem ist mit dem Einzelhandelsentwicklungs- und –zentrenkonzept beschlossen worden, dass der gesamte Bereich Ilmenaucenter selbst als ein zentraler Versorgungsbereich eingestuft worden ist.

 

Um die unmittelbaren Auswirkungen der im Sondergebiet zutreffenden Festsetzungen auf andere zentrale Bereiche zu untersuchen, ist es im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 143 „ehemalige Keulahütte" über das Zentrenkonzept hinaus erforderlich, insbesondere für die Sortimente Möbel und Elektro eine Verträglichkeitsuntersuchung durchzuführen.

Mit Schreiben vom 9.5.2012 sind folgende drei qualifizierte Büros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert worden:

 

1.      CIMA GmbH
Glashütte 34
23568 Lübeck
 

2.      BulwienGesa AG
Moorfuhrtweg 13
22301 Hamburg
 

3.      GMA Ges. f. Markt- und Absatzforschung mbH
Poststraße 25
20354 Hamburg

 

Mit allen Gutachtern wurde der Inhalt der Aufgabe telefonisch weitergehend erörtert. Alle drei Gutachter haben schriftlich Angebote abgegeben. Alle Gutachter haben ihre fachliche Eignung durch beigefügte Referenzlisten nachgewiesen. Die Gutachter sind daher alle in der Lage den geforderten Auftrag für die Stadt zu erfüllen.

Der Auftrag wird nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt voraussichtlich an den preislich günstigsten Bieter vergeben werden.

 

Beigeordneter PAULY beantragt Aussprache.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt mehrheitlich bei zwei Enthaltungen dem Antrag auf Aussprache zu.

 

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter PAULY erklärt, dass ihm bis eben nicht bekannt gewesen sei, dass ein Verträglichkeitsgutachten, welches er begrüße, beauftragt wurde.

Die Innenstadt werde durch das Ilmenaucenter in ihrer jetzigen Struktur bedroht.

Er stimmt Stadtbaurätin Gundermann zu, dass Dr. Lademann die Stiftungsnadel erst nach Auftragsvergabe erhalten habe. Jetzt sei durch die Stiftungsnadel aber die Nähe zur Einkaufslobby erkennbar. Zudem gebe es eine bekannte Prüfungsstudie zur Innenstadtverträglichkeit von Einkaufszentren, die sich intensiv mit der methodischen Herangehensweise des Gutachters Dr. Lademann & Partner an verschiedenen Einkaufscentrenstandorten befasst habe. Das Ergebnis sei gewesen, die Methodik sei unbrauchbar. Das Plausibilitätsgutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung, welches er auch für das Ilmenaucenter II empfehle, erklärt, dass Dr. Lademann & Partners Methodiken und Ergebnisse unzulässig und nicht richtig seien. Die Umverteilungsquote sei systematisch zu klein gerechnet worden. Relevant sei laut Gerichten eine Umverteilung von 10 Prozent.

Laut Dr. Lademann & Partner könne das Ilmenaucenter eine Umverteilungsquote von 7 Prozent haben, die Oberbürgermeister Mädge als nicht relevant erachte. Bei der Stellungnahme der Hansestadt Lüneburg für das Factory Outletcenter (FOC) in Soltau sei erklärt worden, dass nicht belegt sei, ob 0,7 Prozent Umverteilung der Einzelhandelsumsätze nicht Innenstadt schädlich seien.

Dr. Lademann & Partner komme bei all seinen Begutachtungen zum selben Ergebnis und daher sei es unbedingt notwendig, einen anderen Gutachter zu beauftragen.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass in Uelzen in der Innenstadt ein Elektrocenter mit 3.500 Quadratmeter Fläche in der Innenstadt gebaut habe, bei dem ein anderer Gutachter die Begutachtung vorgenommen habe.

Mit der Firma Dr. Lademann & Partner, die mehrere Gutachter habe, werde seit vielen Jahren zusammengearbeitet und Herr Torke arbeite freiberuflich für Dr. Lademann & Partner. Herr Torke habe immer mit 95 Prozent seiner Begutachtung richtig gelegen.

Das FOC mit 30.000 bis 40.000 Quadratmetern Fläche sei schädlich für die Innenstädte von Lüneburg bis Celle. In einem ersten Verfahren habe der Städteverbund von 10 Städten dies gewonnen. Erst als das Land Niedersachsen das Raumordnungsprogramm geändert und 10.000 Quadratmeter Fläche als Obergrenze festgelegt habe, wurde das Verfahren verloren. Die Hansestadt Lüneburg sei nicht direkt betroffen gewesen und andere Städte wie Soltau, die nah an dem FOC liegen, haben im Gerichtsverfahren verloren.

Die Gutachten seien mit den Verbänden, der IHK und dem Rat diskutiert worden und die IHK habe das Verträglichkeitsgutachten angeregt. Selbstverständlich sei dafür ein anderer Gutachter beauftragt worden.

 

Beigeordneter DÖRBAUM legt dar, dass Dr. Lademann & Partner seriöse Gutachter seien, die die Hansestadt Lüneburg seit 2003 begleiten. Dr. Lademann & Partner habe in ihren gutachterlichen Aussagen zu 90 Prozent präzise und vorausschauend viele Dinge gesagt.

Die Rechtssprechung verlange eine Gesamtbetrachtung für die Änderung des Bebauungsplanes Ilmenaucenter II, wenn ein Elektrohandel mit 1900 Quadratmetern dort eingerichtet werde. Dr. Lademann & Partner kommen bei der Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis, dass es nur einen Ansiedlungspunkt gebe und das sei beim Ilmenaucenter II mit den angesprochenen Quadratmeterzahlen.

Die IHK habe die Empfehlung ausgesprochen eine Fokussierung vorzunehmen, da sich das Ursprungsgutachten auf 16 Zentren bezog. Die Empfehlung werde von der Hansestadt Lüneburg sehr ernst genommen.

 

Ratsherr MANZKE verdeutlich, dass die IHK überparteilich sei. Die IHK habe einen guten Überblick über die Gutachter, die überall bei B-Plänen tätig werden. Dr. Lademann & Partner gehöre mit über 1.000 Expertisen zu den größten Gutachtern in Deutschland und sei renommiert und anerkannt, was sich darin zeige, dass Dr. Lademann & Partner bei Streitfällen vor Gerichten gerne als Obergutachter beauftragt werde.

Er finde es von Beigeordnetem Pauly unangemessen, die Auszeichnung von Dr. Lademann anzuführen, um seine Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Dr. Lademann sei seit vielen Jahren nicht mehr persönlich um Unternehmen aktiv und arbeite nicht mehr an den Gutachten mit. Auch am Gutachten für Lüneburg habe Dr. Lademann nicht mitgearbeitet.

 

Ratsherr KIESEL erklärt, dass es überzogen sei, dass Gutachten von Dr. Lademann & Partner als Gefälligkeitsgutachten zu bezeichnen. Jedoch könne man bei einzelnen Aussagen geteilter Meinung sein. Gerade für die Elektrofachgeschäfte müssen weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Es sei nicht vorstellbar, dass eine solche Neuansiedlung nicht zu einem Verdrängungswettbewerb und somit zum Schaden der bestehenden Elektrofachgeschäfte führen werde. Nicht gewürdigt worden sei, dass der Internethandel in der Elektrogerätebranche stark vertreten sei und klare Steigerungsquoten zu verzeichnen habe.

Auch die sinkende Kaufkraft durch den zukünftigen Verlust von einigen tausend Bundeswehrbeschäftigten sei nicht berücksichtigt worden.

Am kritischsten sei die Verkehrlage zu beurteilen, da schon heute ein sehr hohes Verkehrsaufkommen an den umliegenden Kreuzungen zu verzeichnen sei. Dies sei eine hohe Belastung für die Anwohner.

Im Kreisboten vom 18.04.2012 sei die Aussage von Beigeordnetem Blanck auf die Kritik der Fraktion Die Linke zu lesen. Die Partei Bündnis90/Die Grünen habe in der Stadt Homburg dem Gutachter Dr. Lademann & Partner genau das vorgeworfen, was in der Hansestadt Lüneburg die Fraktion Die Linke anspreche, nämlich die Möglichkeit eines Gefälligkeitsgutachtens.

Für die Hansestadt Lüneburg bedeute es, dass ein zweites Gutachten zwingend notwendig sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE merkt an, dass Dr. Lademann & Partner keine Verbindung in die Verwaltung habe. Dr. Lademann & Partner habe die Hansestadt Lüneburg bisher mehrfach mit einem Gutachten zu Schwerpunkten in der Stadt begleitet.

Die Hansestadt Lüneburg werde gelobt, dass städtebaulich und einkaufstechnisch alles richtig gemacht worden sei, indem die Konzentration in einem Innenstadtring von 2,5 bis 3 Kilometer um das Rathaus herum aufrechterhalten werde. Es gebe den Ausreißer mit dem Media Markt bei der Lüner Rennbahn. Damals sei von der WL.G und der Verwaltung nicht verantwortlich gehandelt worden.

Die Hansestadt Lüneburg sei ein Oberzentrum und an das Landesraumordnungsgesetz gebunden. Über Verkehrsgutachten können Flächen begrenzt werden, aber die Ansiedlung könne nicht verhindert werden.

 

Beigeordneter PAULY fragt nach, ob der Verwaltung eine von den 1.000 Expertisen des Dr. Lademann & Partner bekannt sei, in der sich zu einem innenstadtrelevanten Einkaufszentrum kritisch bis ablehnend geäußert worden sei.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass eine beschränkte Ausschreibung durch die Hansestadt Lüneburg erfolgt sei und Referenzen vorgelegt wurden. Im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und Verwaltungsausschuss sei der Gutachter ausgewählt worden.

 

Beigeordneter BLANCK erklärt, dass er sich über die Aussagen „Ich meine Gutachter sind gekauft. Wir sehen die Innenstadt gefährdet. Aber man muss natürlich bedenken, dass der Bauträger Adank der SPD hinsichtlich von Parteispenden nahe steht.“ im Kreisboten geärgert habe. Beigeordneter Pauly begebe sich in eine Diskussion hinein, obwohl er bei den entscheidenden Terminen nicht dabei gewesen sei. In der Sitzung, als dass Gutachten von Herrn Torke vorgestellt wurde, sei Beigeordneter Blanck anwesend gewesen und habe diverse Nachfragen gestellt. Dabei habe er auch seine kritisch Sicht zu bestimmten Teilaspekten zum Ausdruck gebracht.

Die Konkurrenzsituation sei zwischen der Goseburg und Ilmenacenter zu betrachten. Es gebe keine Verdrängung im Innenstadtbereich, da der Innenstadthandel in diesem relevanten Bereich, nicht mehr oder nur marginal stattfinde.

An Ratsherrn Kiesel gewandt erklärt er, dass er ausdrücklich geäußert habe, dass er die Probleme bei der verkehrlichen Erschließung sehe. Bei einer Gruppensitzung der SPD / Bündnis90/Die Grünen sei herausgearbeitet worden, welche verkehrlichen Veränderungen gewünscht werden - eine bessere Erschließung im Hinblick auf den Radverkehr und bessere Busanbindungen. Dies sei auch als Auftrag an die Verwaltung weitergegeben worden.

Er halte es für schwierig, dass die Fraktion an den entscheidenden Stellen sich nicht eingebracht und nicht mitgearbeitet habe und jetzt solche Kritik äußere und dafür konkrete Beweise nicht vorlegen könne.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

(VI)