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Ratsvorsitzender KOLLE, Ratsfrau SCHELLMANN, Ratsherr NOWAK und Stadtoberamtsrat ARENDS verlassen für diesen Tagesordnungspunkt den Sitzungssaal. Bürgermeister MEIHSIES übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.
Beratungsinhalt:
Stadtrat MOßMANN erklärt zur Frage, ob die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist dem Roten Hahn Stift Zuwendungen gewähren dürfe, dass laut § 3 der Satzung der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 27.04.2005 die Stiftung anderen gemeinnützigen Stiftungen oder der Stadt Lüneburg Zuwendungen für mildtätige Zwecke, insbesondere die Altenhilfe, gewähren könne, soweit mit diesen Zuwendungen Zwecke erfüllt werden, die dem der Stiftung vergleichbar sind. Der Zweck der Bürgerstiftung mit dem Roten Hahn Stift sei vergleichbar mit dem Stiftungszweck der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist.
Ratsherr VÖLKER legt dar, dass es für ihn ein Widerspruch sei zu sagen, „die Darlehensgewährung zu einem relativ niedrigen, nicht marktgerechten Zins wird wegen des damit einher gehenden Vermögensverzehrs kritisch gesehen“, aber ein „Darlehen in Höhe von 360.000 EUR“ werde gewährt.
Stadtrat MOßMANN antwortet, dass das Darlehen mit 3 Prozent verzinst werde, welches ein marktüblicher Zins sei. Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gewährt der Lüneburger Bürgerstiftung für die Sanierung des Rote-Hahn-Stiftes einen Zuschuss in Höhe von 140.000 EUR und stellt ein Darlehen in Höhe von 360.000 EUR, verzinst mit 3 %, zur Verfügung.
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