Nichtbehandelte Anfragen zur Sitzung des Rates am 27.01.2010 und 24.02.2010 (Die Vorlagen zu diesem TOP haben Sie bereits erhalten, sie sind der Einladung deshalb nicht nochmals beigefügt.)
Die
Planstraße D und die nördlich und östlich davon geplanten
Erschließungsstraßen im Baugebiet „Schlieffen-Park“ werden
entsprechend dem in der Anlage beigefügten Plan „Hansestraße“
benannt.
Die
nördlich abzweigende Bustrasse und der bereits bestehende Fuß- und Radweg,
die aus dem Gebiet nördlich hinaus Richtung Kloster Lüne zum Meisterweg
führen, erhalten die Namen „Hinrik-Lange-Weg“ und „Kloster-Lüne-Weg“.
Die
Benennung der Straßen erfolgt vorbehaltlich ihrer Erstellung in der im
Lageplan eingezeichneten Form.
06.04.2010 - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg
einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Planstraße D und die nördlich und östlich davon geplanten
Erschließungsstraßen im Baugebiet „Schlieffen-Park“ werden
entsprechend dem in der Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten Plan
„Hansestraße“ benannt.
Die
nördlich abzweigende Bustrasse und der bereits bestehende Fuß- und Radweg,
die aus dem Gebiet nördlich hinaus Richtung Kloster Lüne zum Meisterweg
führen, erhalten die Namen „Hinrik-Lange-Weg“ und
„Kloster-Lüne-Weg“.
Die
Benennung der Straßen erfolgt vorbehaltlich ihrer Erstellung in der im
Lageplan eingezeichneten Form.
28.04.2010 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig:
Die
Planstraße D und die nördlich und östlich davon geplanten
Erschließungsstraßen im Baugebiet „Schlieffen-Park“ werden
entsprechend dem in der Anlage beigefügten Plan „Hansestraße“
benannt.
Die
nördlich abzweigende Bustrasse und der bereits bestehende Fuß- und Radweg,
die aus dem Gebiet nördlich hinaus Richtung Kloster Lüne zum Meisterweg
führen, erhalten die Namen „Hinrik-Lange-Weg“ und
„Kloster-Lüne-Weg“.
Die
Benennung der Straßen erfolgt vorbehaltlich ihrer Erstellung in der im
Lageplan eingezeichneten Form.