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Auszug - Aufhebung der Hauptschule Kaltenmoor zum Ablauf des Schuljahres 2010/11  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 28.04.2010    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3585/10 Aufhebung der Hauptschule Kaltenmoor zum Ablauf des Schuljahres 2010/11
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiebe, ThomasAktenzeichen:40 11 00
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat KOCH weist auf die Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses hin und dass Absatz 3 der ursprünglichen Beschlussempfehlung nicht Gegenstand des heutigen Beschlusses sei, da hierzu noch Gespräche mit den beteiligten Schulen andauern würden.

 

Ratsherr RIECHEY bedauert, dass der Verbleib der vorhandenen Klassen der Hauptschule Kaltenmoor nicht in der heutigen Sitzung geklärt werden solle und verlangt trotzdem von der Verwaltung heute ein Lösungskonzept.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert die derzeitige Beschlusslage, dass, bevor eine Entscheidung über diese Thematik gefällt werden könne, mit den Schulleitern, den Eltern und den Schülern gesprochen werden sollte. Eine Abfrage der Eltern liege bereits vor. Nach der Auswertung werde dann das Gespräch mit den entsprechenden Schulleitungen über eine Aufnahme der Schüler zum 01.08.2011 geführt. Diese Gespräche werden in den nächsten Wochen stattfinden, so dass zum nächsten Verwaltungsausschuss eine einvernehmliche Lösung vorgestellt werde, bei dem wie immer das Bildungswohl der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehe.

 

Beigeordnete LOTZE erläutert, dass die Entscheidung, die heute zu treffen ist, allen Beteiligten im Verfahren nicht leicht gefallen sei, was auch die teils emotionalen Diskussionen im Schulausschuss gezeigt hätten. Bei der damaligen Entscheidung für die Einführung der IGS wurde für die Hauptschule Kaltenmoor die Garantie gegeben, dass dort alle Schülerinnen und Schüler ihren Abschluss machen könnten.

Die neue Situation sei nun, dass die Schule einstimmig beschlossen habe, den Lehrbetrieb früher als bisher auslaufen zu lassen. Die Diskussion im Schulausschuss war davon geprägt, das beste pädagogische Angebot an die Schülerinnen und Schüler zu geben und einen sauberen Übergang an eine neue Schule.

Daher ist es konsequent heute zunächst dem Antrag der Schule stattzugeben und nach Auswertung der Elternbefragung und nach Gesprächen mit den anderen Schulleitungen später über den weiteren Verbleib der Schülerinnen und Schüler im Konsens zu entscheiden.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN übt Kritik daran, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Hauptschule geschlossen werden müsse. Bei der Beschlussfassung zur IGS waren sich alle Beteiligten einig die Hauptschule wie auch die Realschule zu Ende zu führen. Bereits damals habe man die Verantwortung für die Kaltenmoorschülerinnen und –schüler sehr ernst genommen und versucht nun wieder ebenfalls das Beste für diese Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Durch die aktive Einbindung der Betroffenen durch die Befragung der Eltern und Schülerinnen und Schüler werde versucht, auf die Wünsche einzugehen.

 

Ratsherr SOLDAN führt aus, dass der heutige Sachstand eine direkte Folge der Einrichtung der IGS sei, man nun jedoch aufgrund des Antrages der Schule um Schadensbegrenzung bemüht ist, um die bestmögliche Beschulung der Schülerinnen und Schüler der Hauptschule Kaltenmoor zu gewährleisten. Hilfreich sei hierbei nicht eine Diskussion über Schulbezirke zu führen, sondern eine Lösung im Konsenz mit den Eltern und Schülern herbeizuführen.

 

Ratsherr NOWAK führt aus, dass die Schließung einer Schule Probleme mit sich bringe, die hier teilweise nur ansatzweise angesprochen würden. So gebe es einige Hauptschulen mit kleinen Klassen oder beispielsweise die Hauptschule Stadtmitte mit einem guten Standing, wo bei einer Fünfzügigkeit zu befürchten sei, dass dieses Profil leiden werde. Er kündigt an, dass über diese Thematik noch häufiger gesprochen werden wird, da die Hauptschule Kaltenmoor nicht die erste und auch nicht die letzte Schließung einer Hauptschule sein wird.

 

Beigeordnete SCHELLMANN betont, dass die Wünsche der Eltern und Schüler bei der Umschulung beachtet werden müssen und der Prozess sorgfältig begleitet werden solle. In der Schulausschusssitzung haben Lehrkräfte einhellig dargelegt, dass sie nicht in der Lage seien, mit einer verringerten Schülerzahl bis zum Auslaufen der Hauptschule Kaltenmoor ein ausreichendes, pädagogisches Angebot zu unterbreiten, so dass der Rat nun in der Pflicht sei, dem Antrag der Schule stattzugeben. U. a. sehe man in diesem Zuge auch die Realschule in Gefahr.

 

Ratsherr von MANSBERG betont, dass dieses Thema in den direkten Austausch und als Interessenabgleich zwischen Eltern, Schülern, Lehrern und der Schulbehörde gehöre. Diese anstehende Entscheidung müsse mit Augenmaß und Vernunft für das Wohl der Schülerinnen und Schüler getroffen werden. Somit sei es richtig, dass zunächst der Wunsch der Schule akzeptiert werde und für das weitere Verfahren ein Weg gewählt wurde, um allen Interessen gerecht zu werden.

 

Erster Stadtrat KOCH betont noch einmal, dass Ausgangspunkt für diese Diskussion ein einstimmiger Beschluss des Schulvorstandes, der sich aus Eltern, Schülern, Lehrern und Schulleitung zusammensetze. Zur Befürchtung, dass die Realschule ebenfalls beantragen werde, frühzeitig aufgelöst zu werden, entgegnet Erster Stadtrat KOCH, dass die Schulleiterin gegenüber der Verwaltung deutlich gemacht habe, dass keine ähnlichen Schritte beabsichtigt seien. Außerdem sei die Schule durch die Schülerzahl deutlich stärker aufgestellt und habe bessere Möglichkeiten zur Kooperation mit der benachbarten IGS.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung des Ratsherrn Pols folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt dem Antrag der Hauptschule Kaltenmoor auf Aufhebung nach § 106 Abs. 1 Nds. Schulgesetz mit Ablauf des Schuljahres 2010/11 zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

(56a)