Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Landesgesetzgeber hat das Verfahren für die Einwerbung
sowie die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen durch Regelungen in der
Niedersächsischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushalts- und
-kassenverordnung (§§ 83 Abs. 4 NGO, 25a GemHKVO) für die Kommunen konkret
geregelt. Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung vom
25.02.2010 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Annahme- bzw.
Vermittlungszuständigkeit für Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis
höchstens 2.000 Euro auf den Verwaltungsausschuss zu übertragen. Bei einem Wert
von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Rat. Im den Monaten Januar bis März 2010 sind die in der Anlage 1
zu dieser Vorlage aufgeführten Zuwendungen eingegangen. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: Zuwendungsliste
Beschlussvorschlag: Der
Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt. |
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