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Auszug - Moorfeld lebenswert erhalten - Tempo 80 km/h auf der Ostumgehung (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.02.2010)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 28.04.2010    
Zeit: 17:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/3589/10 Moorfeld lebenswert erhalten - Tempo 80 km/h auf der Ostumgehung (Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 18.02.2010)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter LÖB erinnert, dass diese Thematik schon einmal Gegenstand einer Verkehrsausschusssitzung zum Ende des letzten Jahres war, wo festgestellt wurde, dass keine Ratszuständigkeit besteht, sondern dieses allein im Entscheidungsraum des Oberbürgermeisters angesiedelt sei.

Da jedem die Möglichkeit gegeben werden müsse, zu dieser Thematik Stellung zu nehmen, wurde dieses Thema in Form eines Antrages zur Verabschiedung einer Resolution aufgegriffen. In Form dieser Resolution an den Oberbürgermeister könne der Rat seine Wünsche artikulieren, im Interesse der Bürger das Tempo auf der Ortsumgehung auf 80 km/h zu reduzieren.

 

Ratsherr POLS weist darauf hin, dass zunächst ein Planfeststellungsverfahren laufe, welches abzuwarten wäre, um dann neu diskutieren zu können. Ohne Zweifel hätten die Anwohner ein Recht auf Lärmschutz, jedoch seien die entsprechenden Maßnahmen noch abzustimmen. Experten bezweifeln allerdings, ob allein mit der Maßnahme der Temporeduzierung für PKW auf 80 km/h ein entsprechender Lärmschutz erreicht werden könne. Im Zuge der Verwirklichung des ersten Bauabschnittes der A 39 würde auch ein optimaler Lärmschutz für die Anwohner geschaffen. Somit sei der heutige Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN abzulehnen.

 

Ratsherr SOLDAN tut seine Verwunderung über den heute vorliegenden Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN kund, da bereits im Verkehrsausschuss mit den anwesenden Experten über Möglichkeiten von Lärmschutzmaßnahmen umfassend diskutiert wurde. Als Beschluss wurde formuliert, dass der Oberbürgermeister in Gesprächen mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der Polizeidirektion Lüneburg noch mal die Situation verdeutlichen werde. Daraufhin habe der Oberbürgermeister sein Wort in öffentlicher Sitzung gegeben, so dass dieser Antrag dahingehend zu interpretieren sei, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN dem Wort des Oberbürgermeisters nicht traue.

 

Ratsherr RIECHEY unterstützt das Anliegen, mehr Lärmschutz an der Ortsumgehung zu schaffen. Er schlägt vor, den Oberbürgermeister aufzufordern, dass alle Möglichkeiten geprüft würden und dem Rat vorzustellen seien, so dass dieser sich für die effektivste Maßnahme entscheiden könne. Die Bundesstraße B 4 habe vor allem ihre verkehrlichen Schwerpunkte im überregionalen Schwerlastverkehr, im Maut-Ausweichverkehr sowie bei den Zuckerrübentransporten in die Zuckerraffinerie nach Uelzen. Da aufgrund der Maut auf der A 7 die B 4 als Alternative genutzt würde, würde mit einer Ausweisung einer Mautpflicht auf der B 4 eine Rückverlagerung des Verkehrs auf die A 7 stattfinden, was auch Lüneburg entlasten würde. Des Weiteren müsse die Deutsche Bahn aufgefordert werden, ihre Kapazitäten zu erhöhen, damit mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagert würde.

 

Beigeordneter MEIßNER erklärt, dass eine Resolution an den Oberbürgermeister ein Novum in der Ratsgeschichte darstelle und völlig überflüssig sei, da über diese Thematik bereits im Verkehrsausschuss intensiv diskutiert wurde und verschiedenste Forderungen aufgestellt seien, die der Bürgermeister abarbeite. Die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie die Polizeidirektion Lüneburg raten aus verschiedenen Gründen von Tempo 80 auf der Ortsumgehung als Mittel für Lärmreduzierung ab. U. a. würden die Immissionswerte größtenteils eingehalten und nur an einigen Häusern in den Obergeschossen überschritten. Des Weiteren würde eine Reduzierung des PKW-Verkehrs von 100 km/h auf 80 km/h neue Lärmreduzierungen von 1,1 Dezibel schaffen, wobei vom menschlichen Ohr erst 3 Dezibel Unterschied wahrnehmbar seien.

Zwischenzeitlich laufe ein Planfeststellungsverfahren des Landkreises, welches im Planfeststellungsbeschluss ende, zu dem dann die Hansestadt Lüneburg wiederholt Stellung nehmen könne. Eine andere Betrachtungsweise ergebe sich nach der neueren Äußerung des Bundesverkehrsministers Ramsauer, dass er in Wohngebieten 57 Dezibel für angebracht halte.

 

Beigeordneten BLANCK weist darauf hin, dass die Zuckerraffinerie in Uelzen bereits vor 8 – 10 Jahren keine Kippanlage für den Güterschienenverkehr mehr vorhalte und somit auch keine Rüben mehr per Bahn angeliefert werden könnten.

 

Ratsherr MEIHSIES erklärt, dass die damalige Diskussion im Verkehrsausschuss für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN unbefriedigend war, da dem Oberbürgermeister keine konkreten Aufträge gegeben wurden. Die SPD-Fraktion verstecke sich hinter dem noch ausstehenden Planfeststellungsbeschluss und die CDU-Fraktion habe bekundet, diesen Antrag heute nicht mitzutragen. Somit sei es richtig, dass heute als Novum und als Konsequenz aus der unbefriedigenden Diskussion im Verkehrsausschuss an den Oberbürgermeister appelliert werden soll, deutlich Stellung zu nehmen und für Tempo 80 auf der Ortsumgehung einzutreten. Es sei an der Zeit, für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt die Geschwindigkeit zu reduzieren und den notwendigen Gesundheitsschutz einzufordern.

 

Oberbürgermeister MÄDGE wirft Ratsherrn Meihsies in dieser Angelegenheit reinen Populismus und Täuschung der Bürger vor.

Es sei unumstritten, dass die Hansestadt Lüneburg den optimalen Lärmschutz an der Ostumgehung anstrebe und nach einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil eine Lärmreduzierung auf 55/56 Dezibel. Eine Reduzierung des Tempos auf 80 km/h als einzige Maßnahme würde lediglich eine Lärmreduzierung um 1,5 DbA nach sich ziehen. Man habe mit dem Landkreis erreicht, dass der Landkreis ein Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Abfahrt Adendorf bis Abfahrt Schlieffen-Park vornehme. Durch verschiedenste Möglichkeiten können die vorgeschriebenen Werte erreicht werden (Flüsterasphalt, passiver Lärmschutz, Verglasung usw.). Ausgenommen vom Planfeststellungsverfahren sei der Bereich von der Fußgängerbrücke bis Deutsch-Evern, da diese keinen Anspruch aus dem entsprechenden Urteil heraus hätten.

Neben dem Fuchsweg müsste auch der Bereich Klosterkamp betrachtet werden, wo nach dem Bau der A 39 ein Wall geprüft werden wird.

Darüber hinaus erinnert er an ein Gutachten der Hansestadt Lüneburg, damit die A 39-Trasse nicht am Kloster Lüne vorbeiführe, wodurch erreicht wurde, dass überhaupt aktiv über Lärmschutz nachgedacht werde.

Er betont ausdrücklich, dass der Lärmschutz aus dem angesprochenen Urteil unabhängig vom geplanten Lärmschutz für die A 39 sei, da ein Schutz der Bürger in diesem Bereich heute erfolgen müsse. Er bittet darum, die rechtsstaatlichen Verfahren abzuschließen und danach Gespräche zu führen und Maßnahmen abzuarbeiten.

 

Beigeordneter DÖRBAUM  stellt klar, dass erste Priorität sei, einen größtmöglichen Schutz für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zu erreichen. Durch das angesprochene Urteil hätten die Anwohner einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Die Sorgen der Anwohner würden ernst genommen und ihnen im Rahmen des Rechts geholfen. Zunächst müsse jedoch das Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses abgewartet werden, in dem der Landkreis verschiedenste Maßnahmen vorstellen wird. Danach werde die Hansestadt Lüneburg auf eine schnellstmögliche Umsetzung zum Schutz der Bürger einsetzen.

 

Beigeordnete BAUMGARTEN betont, dass die CDU-Fraktion das Ansinnen ihres Bürgermeisters Dr. Scharf voll und ganz mittrage, für Lärmschutz im Bereich Moorfeld einzutreten. Seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde der Eindruck erweckt, dass allein mit einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 80 km/h die gewünschten Lärmwerte erreicht würden. Dieses sei jedoch nicht der Fall. Tempo 80 könne eine von vielen Möglichkeiten sein, dieses zu erreichen. Abschließend beurteilen könne man dieses jedoch erst nach Beendigung des Planfeststellungsverfahrens.

 

Beigeordneter LÖB bemängelt, dass mit dieser Hinhaltetaktik der Verwaltung man dem Recht des Bürgers auf Lärmschutz nicht gerecht werden könne. Neben einer Reduzierung des Lärmes durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h für PKW würde auch die Feinstaubbelastung sinken und eine Entzerrung des Verkehrs auf der Ostumgehung erreicht. Dieses wäre eine klare und schnelle Lösung, die bereits schon in diesem Sommer greifen könnte. Mit dieser Resolution solle der Oberbürgermeister unterstützt werden und der Wunsch des Rates in Richtung Verwaltung geäußert.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme des Ratsherrn Kunath und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und des Ratsherrn Riechey folgenden Beschluss zu fassen:

 

Bevor das Anhörungsverfahren nach StVO erneut aufgegriffen wird, ist zunächst das Planfeststellungsverfahren abzuschließen.

 

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