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Beratungsinhalt: Erster
Stadtrat KOCH
erläutert, dass in der Anfrage ausgeführt werde, dass im Urteil des
Bundesverfassungsgerichts festgestellt worden sei, dass die bisherige
Rechnungsmethode gegen das Grundgesetz verstoße und bis Ende 2010 vor allem für
Kinder neue ALG-II-Regelsätze
berechnet werden müssten. Dieses sei richtig. Falsch sei jedoch, dass viele
Städte in Niedersachsen schon auf diesen Umstand reagiert hätten, da es nicht
Aufgabe der Kommunen sei, Versäumnisse des Bundesgesetzgebers auszugleichen.
Stattdessen gewähren Kommunen in Niedersachsen freiwillige soziale Leistungen
für Hilfebedürftige. Diese Hilfen seien jedoch nur als Übergangslösungen
anzusehen, bis der Bundesgesetzgeber diese Lücken schließe oder die Kommunen
mit entsprechenden finanziellen Mitteln ausstatte. Frage
1: Wäre
das Hannoversche Sozialkartenmodell auf Lüneburg übertragbar? Erster
Stadtrat KOCH
erläutert, dass dieses klar verneint werden müsse. Der ÖPNV werde in Lüneburg
durch den HVV gewährleistet, der in Hamburg bereits einen Sozialtarif anbiete,
der sich von dem Hannoverschen insofern unterscheidet, als hier nur
Monatskarten jeweils um 18 EUR ermäßig angeboten würden. Eine
weitere an das Hannoversche Modell angelehnte Variante erfordere jedoch eine
kommunale Mitfinanzierung, die derzeit nicht leistbar erscheint. Die
weiteren Vergünstigungen stellen im Wesentlichen Einnahmeverzichte durch
Ermäßigungen vor allem in öffentlichen Einrichtungen dar, die es in ähnlicher
Form in Lüneburg bereits gebe und die den in Frage kommenden Personenkreisen
bekannt sei, bei Bedarf im Beratungswege erläutert und auch durchweg gut in
Anspruch genommen würden. Die Übernahme von Sportvereinsbeiträgen ist in
Lüneburg nicht notwendig, da viele Sportvereine bereits nach Einzelfallprüfung
Beitragsnachlässe bzw. -freiheit gewähren. Frage
2: Welche
Kosten wären damit verbunden? Für
die Produktion und Versand der Karten wäre ein Finanzvolumen in Höhe von ca.
5.000 EUR zu erwarten. Fraglich ist in diesem Zusammenhang jedoch auch, wie die
Beschränkung der Geltungsdauer geregelt werden könnte, da 70 % der Betroffenen
nur vorübergehend im Leistungsbezug stünden und somit eine regelmäßige
Überprüfung und Neuausgabe notwendig sei, was einen erheblichen
Verwaltungsaufwand bedeute. Rechne
man mit ca. 9.000 möglichen Berechtigten, wäre alleine für den Bereich ÖPNV von
einem Finanzierungsbedarf von bis zu 1,9 Mio. EUR jährlich auszugehen
(HVV-Modell). Kosten für die Übernahme von Sportvereinsbeiträgen könnten sich
bei mindestens 1.000 möglichen Berechtigten in Höhe von jährlich 120.000 EUR
beziffern, würde man einen durchschnittlichen Vereinsbeitrag ansetzen. Frage
3: Könnten
Teile des Modells wie z.B. ein kostenloser Eintritt in den Sportverein für
Kinder und Jugendliche schon in 2010 umgesetzt werden? Diese
Frage sei bereits durch Antwort zu Frage 1 beantwortet. Zu erwähnen wäre außerdem,
dass dieses Thema bereits Gegenstand eines Antrages an andere Fraktionen im
März 2007 war und regelmäßig wieder in den Haushaltsberatungen zur Sprache
gebracht würde. Dem
Antrag auf Aussprache wird stattgegeben. Ratsfrau
MAHLKE-VOß betont,
dass für eine gesellschaftliche Entwicklung die Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen am öffentlichen Leben wichtig sei und dadurch die
gesellschaftliche Spaltung verhindert oder mindestens abgemildert werden könne.
Eine OECD-Studie habe aufgedeckt, wie weit sich der Zusammenhang zwischen
Bildungsabschluss und sozioökonomischem Status der Eltern darstelle. Sie
bedauert, dass in Lüneburger Sportvereinen die Vereinsbeiträge nur in
Einzelfällen ermäßigt oder reduziert würden und von den Ermäßigungen zwei
wesentliche Bereiche, nämlich die Schwimmbäder und der ÖPNV, ausgenommen seien.
Sie fordere, dass es möglich sein müsse, dass Schülerinnen und Schüler
kostenlos den ÖPNV in Anspruch nehmen könnten, wenn es witterungsbedingt nicht
zumutbar erscheint, das Fahrrad zu benutzen. Der
nun von einigen Krankenkassen eingeführte Krankenkassenzuschlag in Höhe von 8
EUR/monatlich und der daraufhin messbare Wechsel von Krankenkassen zeige, dass
eine Mehrbelastung von 8 EUR/monatlich eine erhebliche finanzielle Beeinträchtigung
darstelle und von vielen Betroffenen nicht leistbar sei. Eine Monatskarte im
HVV-Bereich kostet derzeit 27,10 EUR, im Regelsatz von Hilfebedürftige sei für
die Benutzung des ÖPNV jedoch nur 15 EUR vorgesehen. Daher sei zu überlegen,
wie und wo eine SozialCard eingeführt werden könne. Sie begrüße den Antrag der
Gruppe zu Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben und freue sich auf die
kommenden Diskussionen im Sozial- und Gesundheitsausschuss im Herbst. Ratsfrau
RUDOLPH gibt
bekannt, dass die CDU-Fraktion aufgrund des gewaltigen bürokratischen Aufwandes
und der zusätzlichen finanziellen Belastung der Kommune die pauschale Einführung
einer SozialCard ablehne, jedoch den Antrag gestellt habe, einen Alternativweg
für die Erhöhung der Teilnahmechancen am gesellschaftlichen Leben aufzuzeigen. Ratsherr
RIECHEY ist der
Meinung, dass man die Verantwortung nicht so einfach auf den Bundesgesetzgeber
abwälzen könne und es schon Aufgabe der Kommunen sei, Vergünstigungen für
sozial Schwächere anzubieten. Er zitiert aus einer dpa-Meldung, dass Lüneburg
kein Sozialticket besitze, sondern nur Senioren ab dem 65. Lebensjahr in den
Genuss von Vergünstigungen kämen, die lediglich jedoch nur von unter 10 %
wahrgenommen würden. Aus
dem Hannoveraner Modell berichtet er, dass es dort die Möglichkeit gebe, wenn
ein Bedürftiger in Besitz des Hannover Regionalpasses ist und einmal im Monat
eine Wertmarke in Höhe von 4 EUR kauft, dann eine Tageskarte zum Preis einer
Einzelfahrkarte für den Personennahverkehr erwerben könne. Außerdem zahle die
Region Hannover der ÜSTRA pauschal 11 EUR pro ausgegebene Wertmarke, egal ob
damit ein ÖPNV-Ticket erworben wurde oder nicht. Er spricht sich dafür aus, für
Lüneburg verschiedenste Modelle zu betrachten und Varianten herauszupicken,
diese jedoch einfacher zu strukturieren. Oberbürgermeister
MÄDGE erinnert,
dass ein passendes Modell für die Hansestadt Lüneburg entwickelt werden müsse
und kein Modell wie Hannover, welches einen riesigen bürokratischen Aufwand
entwickelt habe. Seit der Zusammenlegung der Sozialhilfe und des
Arbeitslosengeldes II sei gesetzlich geregelt, dass die ausreichende
Ausstattung der Leistungsempfänger in der Zuständigkeit des Bundes liege, so
auch die Leistung für Kleidung, ÖPNV usw. Eine kommunale Zuständigkeit gebe es
nur anteilig bei den Kosten der Unterkunft, der Eingliederungshilfe und
Behindertenhilfe. In den letzten Jahren habe sich jedoch gezeigt, dass diese
Leistungen nicht ausreichend seien, so erinnere er an die wichtigen Maßnahmen, die
die Hansestadt Lüneburg in Angriff genommen habe, wie z. B. Mittagstisch für
Kinder, Sprachförderung, Nachmittagsbetreuung und vieles mehr. Derzeit könne
man als Kommune lediglich die Entwicklung auf Bundesebene nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Es zeichne sich bereits
ab, dass wahrscheinlich ein Gutscheinmodell z. B. für den ÖPNV eingeführt
werde. Oberbürgermeister
MÄDGE betont, dass
gerade der Kinderbereich betrachtet werden müsste. Im Bereich des ÖPNV könnten
Kinder im Alter bis zu 6 Jahren kostenlos Bus fahren. Für Familien gibt es
einen Familienpass und für Schüler eine Schülerkarte, die auch nach
Schulschluss die Benutzung des ÖPNV sicherstelle. Für Kinder, die einen
Schulweg unter 2 km hätten, müsste sich gesondert unterhalten werden. Entgegen
der bereits zitierten dpa-Meldung hätten die Städte Oldenburg, Göttingen,
Osnabrück und Emden keine ÖPNV-Ermäßigung, da man in Mittelstädten davon
ausgehe, dass diese Entfernungen mit dem Rad zurückgelegt werden könnten. Im
Bereich des Sports erinnert er an eine Landesstiftung, die die
Jahressportvereinsbeiträge übernehme auf Antrag des Vereins. Somit sei zu
summieren, dass es bereits Lösungen beim ÖPNV und bei den Sportvereinen gebe,
diese jedoch vor dem Hintergrund der Neuregelungen der Regelsätze etwa ab
Herbst zu sortieren und ggf. anzupassen seien. Ratsherr
SOLDAN könne Herrn
Oberbürgermeister Mädge in allen Punkten zustimmen, da es nicht Aufgabe der
Kommunen sei, Versäumnisse des Bundes wieder auszugleichen. Stattdessen müsse
man mit anderen pragmatischen Lösungen als mit einer bürokratieauslösenden SozialCard
zusätzlichen Bedarf vor Ort erkennen und handeln. Beigeordneter
BLANCK begrüßt,
dass das Thema einer SozialCard so aktuell zu sein scheint, dass auch andere
Fraktionen einen ähnlich lautenden Antrag gestellt hätten. Falsch sei es, hier
mit Zuständigkeiten des Bundes zu argumentieren, da es Fakt sei, dass in der
Vergangenheit stets eine eigene Zuständigkeit erkannt wurde und entsprechende
Maßnahmen und Vergünstigungen beschlossen. Den Betroffenen selbst sei es
gleich, woher die Ermäßigungen kommen, umso wichtiger sei es, allen Menschen
die gleichen Chancen zu geben, sich im kulturellen, gesellschaftlichen und
pädagogischen Bereich entwickeln zu können. Zu bedauern sei, dass die
Möglichkeiten meist nur unzureichend bekannt seien. Ratsherr
POLS erklärt, dass
nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits durch
verschiedene Arbeitsgruppen zur Sommerpause erste Ergebnisse über die
Neuregelung der Hartz-IV-Sätze vorliegen werden, wobei man höchst
wahrscheinlich von einer Pauschalierung abweichen werde, so dass fristgemäß zum
Oktober diesen Jahres eine verfassungskonforme Regelung geschaffen werde. Ratsherr
RIECHEY führt aus,
dass gerade durch die derzeit vielen undurchsichtigen Regelungen zu den
Vergünstigungen für sozial Schwächere eine Zusammenführung einer so genannten SozialCard
Sinn mache. Richtig sei, dass Hamburger Einwohner im HVV-Bereich eine 18 EUR-Vergünstigung
erhalten würden. Dieses gelte jedoch nicht für Lüneburger Bürger. Da bereits
über 100 Städte und Gemeinden eine SozialCard eingeführt hätten, wäre auch eine
Prüfung für die Hansestadt Lüneburg sinnvoll, was in angemessener Tiefe im
Sozialausschuss beraten werden möge. Beigeordneter
DÖRBAUM betont,
dass das aufwändigen bürokratische Verfahren einer SozialCard eher Hürden
aufbaue als abbaue. Er erinnert an ein einfaches praktikables Verfahren bei den
Mittagsangeboten an den Lüneburger Grundschulen, welches als Beispiel
weiterverfolgt werden sollte. Zunächst müsse man eine Bestandsaufnahme aller
Lüneburger Leistungen durchführen und dann in sachlicher Form ein Lüneburger
Modell in den Fachausschüssen entwickeln. Oberbürgermeister
MÄDGE ergänzt, dass
vor allem darauf zu achten sei, dass die zu findenden Regelungen
diskriminierungsfrei seien. Außerdem sei bei der Finanzierung der Maßnahmen
darauf zu achten, dass, wenn Kredite aufgenommen werden würden, diese von
späteren Generationen zu zahlen seien. Die Diskussionen hätten gezeigt, dass
Handlungsbedarf bestehe und nun nach Finanzierungskonzepten aus dem Bestand und
nach Umsetzungsmöglichkeiten gesucht werde. Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (5) |
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