Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt dem Antrag der Hauptschule Kaltenmoor auf Aufhebung nach § 106 Abs. 1 Nds. Schulgesetz mit Ablauf des Schuljahres 2010/11 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Schülerinnen und Schüler, die die Hauptschule Kaltenmoor zum Zeitpunkt der Aufhebung besuchen, werden von der Hauptschule Stadtmitte, der Christianischule (Haupt- und Realschule am Kreideberg), der HRS Oedeme und ggf. der HRS Dahlenburg aufgenommen. Maßgeblich für die Wahl der Schule ist der Elternwille. Zur Vorbereitung der Entscheidung wird Eltern und Schüler/Innen die Möglichkeit gegeben, die in Frage kommenden aufnehmenden Schulen im Rahmen einer zentralen Informationsveranstaltung kennen zu lernen. Die Schulleitungen der betroffenen Schulen werden aufgefordert, den Übergang unter Beteiligung der Landesschulbehörde (Herrn Pfeffer) und des Schulträgers einvernehmlich zu organisieren. Die Verwaltung wird gebeten zu ermitteln, - wie viele Schülerinnen und Schüler die in Frage kommenden Hauptschulen aufnehmen können und - im Rahmen einer Elternbefragung zu klären, wie die voraussichtliche Schulwahl ausfällt. Zudem möge die Verwaltung darauf hinwirken, - dass die Wünsche der Lehrer der Hauptschule Kaltenmoor bezüglich ihrer Umsetzung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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